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Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung beschließt umfangreiches Reformpaket

„Wir haben hart verhandelt und dabei sehr viel erreicht“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nach Abschluss der Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung und Vorstellung eines Eckpunktepapiers.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich am vergangenen Freitag auf ein umfangreiches Paket zur Verbesserung der Krankenhausversorgung geeinigt. Es enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen, die in ihrer Gesamtheit die Erlöse der Kliniken an das jeweilige individuelle Leistungsgeschehen anpassen sollen. Darunter fallen beispielsweise Regelungen zur Verbesserung der Notfallversorgung, der Sicherstellung der stationären Versorgung in strukturschwachen Gebieten sowie der Ausgleich von Mehrkosten von Kliniken durch Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Darüber hinaus wird sowohl ein neues Personalförderprogramm mit einem Umfang von 660 Millionen Euro als auch ein vom Ministerium mehrfach geforderter Strukturfonds mit einem Gesamtbetrag von 1 Milliarde Euro, kofinanziert von Mitteln des Gesundheitsfonds und Mitteln der Länder in gleicher Höhe, eingeführt.
Für die besondere Situation der Universitätskliniken wurden umfangreiche Verbesserungen vorgenommen. Die Universitätskliniken werden nicht nur von der Verbesserung der Regelungen der Notfallversorgung, sondern auch einer neuer Regelung von Zentrenbildungen und entsprechenden Zuschlägen profitieren. Darüber hinaus werden sie durch die Finanzierung von Hochkostenfällen und die Verbesserung der Vergütung bei den Hochschulambulanzen innerhalb des bestehenden Vergütungssystems gestärkt. Die Absenkung des Investitionsabschlags von zehn auf fünf Prozent führt zu einer weiteren finanziellen Verbesserung. Ein Teil der Maßnahmen wurde entsprechend einer Bitte der Ministerpräsidentinnen und –präsidentenkonferenz bereits in des laufende Gesetzgebungsverfahren eines Versorgungsstärkungsgesetzes aufgenommen.

„Die abschließenden Verhandlungen zur Angleichung der Landesbasisfallwerte waren erwartungsgemäß am schwierigsten und auch emotionalsten“, so Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. “Es ist uns durch beharrliches Pochen auf die Qualität und Aussagekraft der jährlichen Abschlüsse zum Landesbasisfallwert und der Leistung der Krankenhausgesellschaft in Rheinland-Pfalz gelungen, die ursprünglich diskutierten Extrem-Positionen einander anzunähern.“

Das Verhandlungsergebnis sei trotz der zusätzlichen Belastung der Kliniken in Rheinland-Pfalz als Erfolg zu betrachten.
Die Neuregelung zur Angleichung der Basisfallwerte wird den Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz in einer Konvergenzphase von sechs Jahren an den oberen Basisfallwert-Korridor heranführen. Rheinland-Pfalz ist derzeit das einzige Land, das sich außerhalb des um den rechnerischen Bundesbasisfallwert gebildeten Korridors (+2,5/-1,25 Prozent) befindet. Der Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz wird bislang mit einheitlichen Abschlägen von 0,3 Prozent des Basisfallwerts pro Jahr an den Korridorrand herangeführt. Die sechsjährige Konvergenz ersetzt die bisherige Regelung. Eine Absenkung des oberen Korridorrands konnte im Rahmen der Verhandlungen allerdings verhindert werden.

Die Vorstellungen von Bund und einigen Ländern waren in Richtung eines Einfrierens des Landesbasisfallwerts in Rheinland-Pfalz bis hin zum Erreichen eines neu berechneten abgesenkten Basisfallwertkorridors von +/-1,76 Prozent gegangen. Dies hätte äußerst negative Auswirkungen für die Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz gehabt. Ebenfalls konnte eine kürzere Konvergenz von fünf Jahren abgewendet werden.

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