„Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind, haben ein Recht darauf, nach erfolgreich durchlaufener Therapie ihren Platz in unserer Gesellschaft (wieder) zu finden. Dafür wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die nötigen Informationen über die Behandlung an die Hand geben“, betonte die Ministerin.
Die Broschüre beantwortet die häufigsten Fragen wie zum Beispiel „Wie kommt man in den Maßregelvollzug?“, „Wie sieht die Behandlung aus?“ oder „Unter welchen Voraussetzungen kommen Patientinnen und Patienten wieder in Freiheit?“. In der Broschüre finden sich zudem die für eine Unterbringung im Maßregelvollzug wichtigsten gesetzlichen Paragraphen. Außerdem werden weiterführende Links und hilfreiche Kontaktadressen genannt.
Die Broschüre kann ab sofort kostenfrei über die E-Mail-Adresse bestellservice(at)msagd.rlp.de bestellt werden und steht auf der Homepage des Ministeriums als Download unter <link http: msagd.rlp.de de startseite external-link-new-window>www.msagd.rlp.de>Service><link internal-link>Publikationen bereit, Stichwort „Maßregelvollzug“.
Zum Begriff Maßregelvollzug
Im Maßregelvollzug geht es um die Behandlung, Sicherung und Rehabilitation von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung rechtswidrig gehandelt haben. Diese Behandlung findet in besonders gesicherten Kliniken statt. Diese befinden sich in Rheinland-Pfalz an den Standorten Alzey, Klingenmünster und Weißenthurm.