| Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Beginn der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Mainz

Heute hat in Mainz die 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Länder begonnen. Auf Einladung der Vorsitzenden, der rheinland-pfälzischen Arbeits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, beraten die für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder eine umfangreiche Tagesordnung und fassen zu zahlreichen Themen der Arbeits- und Sozialpolitik Beschlüsse. Auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles wird an der ASMK teilnehmen.

Im Mittelpunkt der Konferenz stehen Themen wie zukunftsfähige Arbeit und Fachkräftesicherung ebenso wie die Dringlichkeit einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. „Außerdem werden wir unter anderem über die Reformschritte zur Pflegeversicherung, die Qualitätssicherung in der Pflege, die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes, Psychische Belastungen bei der Arbeit und über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung beraten“, so die Vorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Bei der Begrüßung ihrer Kolleginnen und Kollegen hob Sabine Bätzing-Lichtenthäler den großen Wert einer konstruktiven Zusammenarbeit und eines regelmäßigen Austauschs zwischen den Ländern hervor. Angesichts des demografischen Wandels in einer älter werdenden Gesellschaft und eines Umbruchs in der Arbeitswelt sei das von großer Bedeutung, egal wo wir in Deutschland leben.

Die ASMK ist eine von mehreren Fachministerkonferenzen in Deutschland, deren Vorsitz in diesem Jahr das Land Rheinland-Pfalz innehat. Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales dient der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Länderinteressen zwischen den jeweiligen Ressorts sowie der Zusammenarbeit mit dem Bund. Da in der Arbeits- und Sozialpolitik die Länder eigene Kompetenzen haben, berät und beschließt die ASMK deshalb auch über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik.

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