Die in der vergangen Woche erzielte Einigung über die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) war nach langen und teilweise schwierigen Verhandlungen zwischen Ministerpräsident Kurt Beck, Arbeitsministerin Malu Dreyer, dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erreicht worden. Nach einem Gespräch aller Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin war Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beauftragt worden, die Verhandlungen mir der Bundesregierung zu einem Abschluss zu bringen. Das Ergebnis baut auf dem einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf.
Die Einigung sieht vor, dass die bisherigen Jobcenter, künftig bundesweit unter dem Namen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG), als eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts arbeiten: Mit eigenem Personal, eigenem Haushalt und einem eigenen Personalrat; gesteuert durch einen Geschäftsführer und die Trägerversammlung. Die Umwandlung gehe mit einer stärkeren Eigenständigkeit der Organisationen einher, verbunden mit einer größeren Verantwortung für Geschäftsführer und Trägerversammlung und einem umfänglicheren Entscheidungsspielraum, so Kurt Beck und Malu Dreyer. Die Ministerin unterstrich, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung von diesen Zielen nicht abweichen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die gegenwärtige Mischverwaltung der Jobcenter aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, im Rahmen von Hartz IV mit der Verfassung für nicht vereinbar erklärt. „Um diese mittlerweile gut laufende Zusammenarbeit und die Leistung aus einer Hand auch weiterhin zu gewährleisten, sei es notwendig, die Organisationsform in der Verfassung zu verankern und im Sozialgesetzbuch (SGB II) neu zu strukturieren“, so Beck und Dreyer. Bis März 2009 müsse der Gesetzentwurf im Kabinett sein.
Ohne Einigung wäre nur noch eine getrennte Aufgabenwahrnehmung möglich. Das wäre ein Rückschritt hinter die Arbeitsmarktreform von 2005, die eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur besseren Betreuung von Langzeitarbeitslosen ermöglichte. Die Ablehnung der erzielten Einigung hätte einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand mit doppelten Anlaufstellen zur Folge. „Unser wichtigstes Ziel ist es weiterhin, dass den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Betreuung aus einer Hand gewährleistet werden kann“, unterstrichen Beck und Dreyer. Umso verständnisloser reagierten die beiden SPD-Politiker auf die gestern bekanntgewordene Ablehnung der Einigung durch den geschäftsführenden Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der Versuch die Einigung zu stoppen ist sowohl mit Blick auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, als auch auf die Beschäftigten der Jobcenter nicht nachvollziehbar und akzeptabel.“