Als Beispiel für eine wichtige und gelungene Kooperation mit den Arbeitnehmervertretern nannte der Ministerpräsident die Technologieberatungsstelle (TBS), die vom Land gefördert und beim DGB angesiedelt gewissermaßen als Unternehmensberatung aus Arbeitnehmerperspektive agiere. Beck verwies darauf, dass mit Hilfe der TBS zahlreiche Unternehmen aus Schieflagen gerettet werden konnten.
„Gute Arbeit bedeutet für Familien, Kinder und junge Menschen aber auch eine frühe Förderung durch Kinderbetreuungseinrichtungen, durch ein gutes und durchlässiges Schulsystem und durch gute Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen. Mit unserem Bildungs- und Ausbildungssystem legen wir heute den Grundstein für gute Arbeit von morgen“, so der Ministerpräsident. Rheinland-Pfalz sei in diesen Bereichen führend - bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen, beitragsfreien Kindergartenjahren, beim Ausbau der Ganztagsschulen und auch bei gebührenfreien Studienplätzen. Mit gerechten Bildungschancen von Anfang an werde auch die Verknüpfung hergestellt zwischen sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit im späteren Erwerbsleben.
Den Gedanken der Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen griff Arbeits- und Sozialministerin Malu Dreyer auf: „Mitbestimmung leistet einen wichtigen Beitrag, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem in Zeiten, in denen viele Unternehmen auf die angespannte wirtschaftliche Lage reagieren müssen, Ängste und Verunsicherung zu nehmen. Daher nehmen Betriebs- und Personalräte eine immens wichtige Rolle im Unternehmen, in der Behörde ein.“
Die Ministerin betonte, dass vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeitswelt und der Zunahme atypischer und häufig prekärer Beschäftigung mit den dazu gehörigen Folgen die Landesregierung nicht darin nachlasse, sich weiterhin für gute Arbeitsbedingungen und eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Sie bekräftigte die Forderungen des Ministerpräsidenten nach fairen Arbeitsverhältnissen und einem gesetzlichen Mindestlohn. „Die Anhebung des Mindestentgelts nach dem Landestariftreuegesetz von 8,50 Euro auf 8,70 Euro ab dem 1. Januar 2013 ist ein herausragendes Signal dafür, dass die Landesregierung ihre Forderungen im eigenen Bundesland umsetzt“, erklärte Dreyer. Nach dem Landestariftreuegesetz dürfen öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten ein Mindestentgelt von mindestens 8,70 Euro brutto pro Stunde zahlen – es sei denn, es liegt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vor.
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Betriebs- und Personalrätekonferenz