Kritisch sieht die Beauftragte darüber hinaus eine weitere Entscheidung des BAMF, wonach zukünftig die Integrationskurse in der Regel in Vollzeit, Teilzeitkurse dagegen nur in Ausnahmen angeboten werden. „Diese Maßnahme berücksichtigt nicht die besonderen Bedürfnisse der Frauen, von denen viele ihre Kinder betreuen müssen“, so Weber. Auch die Chancen der Berufstätigen und der Lernschwächeren, an den Integrationskursen teilnehmen zu können, würden dadurch schlechter.
Besonders ärgerlich findet die Beauftragte die Art und Weise, wie die neuen Regelungen angekündigt wurden. Die Mitteilung des BAMF an die Träger vom 15. März kündige das Inkrafttreten der neuen Regeln bereits für den 1. April an. „Ein Prozedere wie dieses, das keine Übergangsregelung vorsieht, halte ich für unfair“, sagte Weber. Ein zweites Rundschreiben vom 31.03.2010 mit wiederum veränderten Vorgaben erreichte die Sprachkursträger mitten in den Ferien. „Die neuen Maßnahmen bedeuten einen Rückschritt und stehen zudem im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der eine quantitative und qualitative Aufwertung der Integrationskurse ankündigte“, so Weber.