„Einige der ursprünglichen Forderungen sind umgesetzt, wie das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz oder Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Bei anderen Themen muss mehr Tempo gemacht werden. Dazu gehört die Umsetzung umfassender Barrierefreiheit auch im privaten Sektor“, erklärt Rösch. Menschen mit Behinderungen stoßen immer noch auf vielfältige Barrieren, sei es die Stufe zum Restaurant, das endlich wieder geöffnet hat, der Blindenführhund, der nicht in die Arztpraxis mitgenommen werden darf oder die fehlende Untertitelung, besonders im Privatfernsehen.
„Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir die Verpflichtung, in allen Bereichen Inklusion zu verwirklichen, Ausgrenzung zu bekämpfen und Barrieren abzubauen. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist die Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit enthalten. Das ist ein positives Signal für Menschen mit Behinderungen. Dieses Vorhaben muss baldmöglich umgesetzt werden. Nach 30 Jahren ist die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren im privaten Sektor längst überfällig“, fordert der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch.