„Wir brauchen endlich umfassende und wirksame Regelungen für die Barrierefreiheit im privaten Sektor. Allgemein zugängliche Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft müssen auch für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt barrierefrei zugänglich sein. Den Rückstand zu anderen Ländern wie den USA, Großbritannien, Frankreich oder Österreich bei diesem Thema können wir jetzt mit einem wirklich starken Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgleichen. Deshalb appellieren wir gemeinsam an die Abgeordneten des Bundestages, den politischen Mut für dieses Vorhaben aufzubringen“ so der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch.
Der Appell zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird unterstützt von:
Udo Reichenbecher
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen 1991 – 1994 und Staatssekretär a.D.
Klaus Jensen
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen 1994 – 1999 und Staatssekretär a.D.
Dr. Richard Auernheimer
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen 1999 – 2007 und Staatssekretär a.D.
Marita Boos-Waidosch
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen 2007
Ottmar Miles-Paul
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen 2008 – 2012
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen seit 2013
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) umgesetzt. Darin wird die Barrierefreiheit von allgemein zugänglichen Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter geregelt.
Zum Wortlaut des Appells