Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte die Entscheidung des Kanzleramtes bekanntgegeben, dass der Gesetzentwurf auf Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit in dieser Legislaturperiode nicht mehr aufgerufen werde.
„Diese Entscheidung bremst eine höhere Frauenerwerbstätigkeit. Wir brauchen mehr Frauen, die Vollzeit arbeiten, um Altersarmut zu vermeiden und dem drohenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken“, unterstrich Bätzing-Lichtenthäler. „Es ist mir unbegreiflich, dass das Kanzleramt dieses wichtige frauenpolitische Thema hinten anstellt. Wir brauchen ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit und ich werde mich aktiv dafür einsetzen, dass wir dieses auch bekommen – wenn nicht in dieser, dann in der kommenden Legislaturperiode im Bund“, erklärte Frauenministerin Anne Spiegel.
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Arbeit und Frauen