| Ergebnisse des Projekts zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Pflege

Bätzing-Lichtenthäler: Stärkung der Kommunen führt zu besserer Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen

Wie können möglichst viele Menschen mit Behinderung oder altersbedingtem Unterstützungsbedarf nach ihren Wünschen Zuhause oder in kleinen ortsnahen Wohngruppen gefördert und betreut werden? Wie können dafür Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen verbessert werden? Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen haben sich zwölf Landkreise und kreisfreie Städte an einem Modellprojekt des Landes Rheinland-Pfalz beteiligt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung wurden heute beim Fachtag „Chancen personenzentrierter Hilfen durch kommunale Steuerung“ präsentiert.
Fachtag zu den Ergebnissen des Modellprojekts zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Pflege

Die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, fasste zusammen: „Die Ergebnisse zeigen, dass wir mit einer Stärkung der kommunalen Steuerung im Bereich der Pflege und der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, eine bessere und kostengünstigere Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger erreichen können. So hat das Modellprojekt dazu beigetragen, dass mehr Menschen ambulant versorgt werden konnten und nicht aus dem gewohnten Umfeld wegziehen mussten. Mehr Unterstützungsangebote in kleinen, lokal eingebundenen Wohngemeinschaften und ein Ausbau an ambulanter Betreuung für die eigene Wohnung unterstützt auch die Inklusion behinderter Menschen. Individuelle Beratung, Fallsteuerung und ein Ausbau von alternativen Wohnangeboten und ambulanten Unterstützungsdiensten, sind dafür die Voraussetzung.“

Das Projekt war im Sommer 2012 von der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer gestartet worden und lief bis Dezember 2014. Teilnehmer waren die Stadt Trier, die Stadt Worms, der Kreis Cochem-Zell, der Donnersbergkreis, der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Rhein-Pfalz Kreis, die Stadt Frankenthal im Verbund mit Ludwigshafen und Speyer, die Stadt Mainz, die Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz. Alle Kreise und kreisfreien Städte präsentierten sich auf der Tagung mit verschiedenen Schwerpunkten. In einer abschließenden Podiumsdiskussion mit dem Vorsitzenden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, Albrecht Bähr, dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch und Burkhard Müller, dem Geschäftsführenden Direktor beim Landkreistag Rheinland-Pfalz wurden die Ergebnisse diskutiert.

Burkhard Müller erklärte für die kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz: „Die rheinland-pfälzischen Städte und Landkreise arbeiten seit Langem an der Umsetzung des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär‘. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten allerdings vom Gesetzgeber klare und eindeutige Finanzierungs- und Zuständigkeitsregelungen. Sie unterstreichen ihre Grundsatzforderung, dass das Land sich stärker an den Kosten der ambulanten Hilfen für behinderte Menschen zu beteiligen hat.“

Aus Sicht des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen stand das Thema Inklusion im Vordergrund. „Selbst bestimmen, wo, mit wem und wie ich leben will, das ist für Menschen mit Behinderungen noch nicht selbstverständlich. Eine echte Wahlfreiheit aus verschiedenen Unterstützungsangeboten ist Voraussetzung dafür. Die gute Unterstützung durch die Kostenträger ist Grundlage dafür. Das Modellprojekt zeigt den richtigen Weg, wie Selbstbestimmung und Inklusion ermöglicht werden kann“, so Matthias Rösch.

Albrecht Bähr, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, nahm die Gelegenheit wahr, um zu betonen: „Wir nehmen den Wunsch der Menschen nach wohnortnaher Versorgung und Pflege und Begleitung sehr ernst und arbeiten engagiert an der Umsetzung. Die Träger der Wohlfahrtsverbände sind bestrebt, ihre großen stationären Einrichtungen zu dezentralisieren und Angebote nach Möglichkeit auch zu ambulantisieren. In den vergangenen drei Jahren wurden mehrere hundert Plätze dezentralisiert oder werden bis Ende des Jahres dezentralisiert sein. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion und ein solidarisches Miteinander in lebenswerten Kommunen.“

Im Rahmen des Modellprojekts wurde den Modellkommunen für Personal- und Sachkosten ein Betrag in Höhe von insgesamt 700.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Das Land beteiligte sich auch an der Finanzierung der Fortbildung der Fachkräfte. Die wissenschaftliche Begleitforschung erfolgte durch ein Konsortium aus dem Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste an der Universität Siegen (ZPE), der FOGS GmbH (Forschungs- und Beratungsinstitut) und CEUS Consulting (Management und Organisationsberatung) aus Köln.

Als eine Konsequenz aus den Ergebnissen beteiligt sich das Land seit 2014 in allen 36 Kommunen zur Hälfte an den ambulanten Sozialhilfekosten. Gezeigt werden konnte, dass das Leistungsgeschehen in der Eingliederungshilfe und Pflege durch gemeinsame Anstrengungen von Kommunen und Land steuerbar ist und sowohl in Bezug auf die Qualität der örtlichen Unterstützungssysteme als auch auf die Kostenentwicklung zu positiven Wirkungen führt. Damit wurde eine wesentliche Aufgabenstellung des Modellprojektes erreicht.

„Wir wollen nun mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen, wie es weitergeht, denn wir möchten allen 36 Kommunen die Chance geben, von den Ergebnissen zu profitieren“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ausblickend.

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