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Bätzing-Lichtenthäler: Sozialministerin kündigt Prüfung einer Verfassungsklage zum „Recht auf Pflege für Menschen mit Behinderungen“ an

Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler erklärte auf der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) zum Thema „Alle Menschen sind vor dem Recht gleich“, dass sich die Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz darauf verständigt haben, zu prüfen, ob § 43a Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit seinen korrespondierenden Regelungen im Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Eingliederungshilfe (SGB XII) verfassungskonform ist.

„Wir werden prüfen, ob diese Regelungen der Verfassung widersprechen und würden dann auch nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, betonte die Ministerin.

Sie dankte dem Landeswohlfahrtsverband Hessen für die Beauftragung von Felix Welti, Professor für Sozialrecht in Kassel, und der BAGüS für die Ausgestaltung der Tagung. „Die Länder wollen, dass die Regelungen des Pflegestärkungsgesetz III noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Denn wir brauchen dieses Gesetz, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, den die Politik den Menschen zum 1. Januar 2017 versprochen hat, auch in Kraft treten kann. Deshalb haben die Länder darauf verzichtet, die Frage des § 43a SGB XI schon jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. Es ist jedoch ärgerlich, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf versucht, die offenkundig verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung auch für Wohngemeinschaften zu erweitern. Diesem sozialpolitischen Roll-Back werden sich die Länder widersetzen“, so Bätzing-Lichtenthäler.

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