| Welttag der Menschen mit Behinderungen

Bätzing-Lichtenthäler/Rösch: Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen stärken

„In diesem Jahr konnte die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt werden. Damit sind wir in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg, denn Inklusion braucht Partizipation. Nach unserem Leitsatz ‚Nichts über uns, ohne uns‘ braucht es die aktive Beteiligung der Menschen mit Behinderungen bei allen wichtigen Fragen für eine inklusive Gesellschaft“, erklärten Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch anlässlich des Internationales Tages der Menschen mit Behinderungen, der jedes Jahr am 3. Dezember begangen wird. 

Nach den Kommunalwahlen im Juni sind neue kommunale Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte eingerichtet und berufen worden. In Kaiserslautern wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet und Pirmasens, Zweibrücken und die Südwestpfalz haben ihren gemeinsamen Psychiatriebeirat zu einem Teilhabebeirat erweitert. Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der kommunalen Interessenvertretung unter anderem durch mehrere Schulungen für neue und bestehende Beauftragte und Beiratsmitglieder. „Mit 34 kommunalen Behindertenbeiräten und 64 kommunalen Behindertenbeauftragten haben wir eine gute Ausgangslage für die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen vor Ort. Ich freue mich, dass in vielen Gemeinden und Städten Aktivitäten zur Gründung neuer Beiräte und zur Berufung neuer Beauftragter stattfinden, um noch vorhandene weiße Flecken in der kommunalen Interessenvertretung zu schließen“, erklärte Rösch.

Mit 28 Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung haben seit 2018 Menschen mit Behinderungen und Angehörige kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Information und Durchsetzung ihrer Teilhaberechte vor Ort. Anliegen der Landesregierung ist, eine gute Vernetzung der Teilhabeberatungsstellen mit den unterschiedlichen Rehaträgern herzustellen und den Beratungsstellen eine langfristige Zukunftsperspektive aufzuzeigen. „Der Beschluss des Bundestages, die Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung dauerhaft zu gewährleisten, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Beratungsstellen. Diesem hat jüngst auch der Bundesrat zugestimmt. Durch die Beratung von und für Menschen mit Behinderungen sind die Teilhabeberatungsstellen ein unverzichtbares Angebot für die Menschen mit Behinderungen geworden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Auch auf der Landesebene ist die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung präsent und aktiv. Sie ist bei den Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung der Eingliederungshilfe beteiligt. Der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen hat sich in einer seiner jüngsten Sitzungen intensiv mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der Zukunft der Werkstätten für behinderte Menschen in einem inklusiven Arbeitsmarkt beschäftigt. „Zur weiteren Unterstützung der Interessenvertretung ist wichtig, dass wir bei der anstehenden Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes einen Partizipationsfonds für die Organisation der Menschen mit Behinderungen einrichten“, forderte Rösch.

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