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Bätzing-Lichtenthäler: Rheinland-Pfalz beteiligt sich an der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich an der bundesweiten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erlitten haben.
Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Stiftung Anerkennung und Hilfe
Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Stiftung Anerkennung und Hilfe

Die rheinland-pfälzische Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gab bekannt, dass das Kabinett den Weg für die Beteiligung des Landes an dem Hilfesystem frei gemacht habe.

„Ich bin froh, dass die Stiftung nun bald an den Start geht und wir die betroffenen Menschen endlich konkret unterstützen können. Es war ein sehr langer und schwieriger Weg bis hierhin. Dabei geht es um ein Thema, das in besonderem Maße unsere Aufmerksamkeit verdient“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Bund, Länder und Kirchen werden die Stiftung zum 1. Januar 2017 einrichten und gemeinsam finanzieren. Die gemeinnützige Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit und soll für den Zeitraum 2017 bis 2021 bestehen. Betroffene können sich bis Ende 2019 in den Ländern anmelden. Dafür richten die Länder regionale qualifizierte Anlauf- und Beratungsstellen ein.

Mit dem Hilfesystem sollen erlittenes Leid und Unrecht anerkannt und die Betroffenen bei der Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen unterstützt werden. Vorgesehen ist auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse. In den Anlauf- und Beratungsstellen werden Betroffene die Möglichkeit haben, in einer vertrauensvollen Atmosphäre mit Fachkräften über ihre Erlebnisse zu sprechen. „Aus den Erfahrungen mit dem Hilfesystem für ehemalige Heimkinder wissen wir, wie wichtig gerade dieses Gesprächsangebot für die betroffenen Menschen ist. Für nicht wenige ist es sogar das erste Mal, dass Sie mit ihren Erlebnissen und Erfahrungen ernst genommen werden“, erklärte die Ministerin.

Die Anlauf- und Beratungsstellen helfen auch bei der Antragstellung auf Unterstützungsleistungen aus der Stiftung. Betroffene, die sich an die Stiftung wenden, erhalten in der Regel eine einmalige Pauschale in Höhe von 9.000 Euro. Opfer, die ohne Bezahlung arbeiten mussten, erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro für entgangene Rentenansprüche. Rheinland-Pfalz wird sich nach heutigem Stand in den fünf Jahren der Stiftungsdauer bis Ende 2021 mit rund 2,9 Millionen Euro beteiligen.

Rheinland-Pfalz gehört zu den Bundesländern, die sich von Anfang an engagiert in die schwierigen Verhandlungen von Bund, Ländern und Kirchen eingebracht haben. Das Land arbeitet nun mit Hochdruck daran, dass die rheinland-pfälzische Beratungs- und Anlaufstelle am 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen und ihre Tür für die betroffenen Menschen öffnen kann. Das rheinland-pfälzische Hilfesystem wird beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelt.

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