Bätzing-Lichtenthäler betonte aber, dass die Pflegereform schon vor Jahren hätte umgesetzt werden können. "Seit gut zehn Jahren wissen wir, dass Menschen mit einer Demenzerkrankung durch den gesetzlich normierten Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich benachteiligt werden. Es war seinerzeit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Fachleute bat, einen neuen Pflegebegriff zu entwickeln. Dieser Vorschlag liegt seit 2009 auf dem Tisch. Doch erst mit der fachlichen und politischen Unterstützung der sozialdemokratisch geführten Länder wurde aus dieser Idee ein gesetzlicher Anspruch", so die Ministerin. Dabei hat Rheinland-Pfalz seit 2009 die Bundesregierung mit mehreren Bundesratsanträgen an ihre Verantwortung erinnert, die Lage an Demenz erkrankter Menschen grundlegend zu verbessern. „Unser Umgang mit hochbetagten Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist ein Gradmesser für das Soziale unserer Politik, betonte die rheinland-pfälzische Sozialministerin. Rheinland-Pfalz wird daher auch in Zukunft die Rechte von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, stärken. Dafür steht diese Landesregierung“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
|
Pflegereform
Bätzing-Lichtenthäler: Reform ist Ergebnis einer sozialen Politik
"Das 2. Pflegestärkungsgesetz ist das Ergebnis langjähriger intensiver Verhandlungen, in deren Fokus für uns das Wohl der zu Pflegenden und die Unterstützung der pflegenden Angehörigen stand", erklärte Sabine Bätzing-Lichtenthäler zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. Ein Teil der Leistungsverbesserungen ist bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten, unter anderem durch höhere Leistungen für Tagespflege.
Zurück