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Bätzing-Lichtenthäler: Qualitätsstärkende Beratung und Prüfung bei Auffälligkeiten in Einrichtungen

Den neuen Beratungsansatz der Beratungs- und Prüfbehörde stellte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in den Mittelpunkt ihrer Veranstaltung DIALOG SOZIAL.
Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Veranstaltung DIALOG SOZIAL
Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Veranstaltung DIALOG SOZIAL
Expertengespräch bei der Veranstaltung DIALOG SOZIAL
Expertengespräch bei der Veranstaltung DIALOG SOZIAL

Das Thema kam an. Auf der vollbesetzten Veranstaltung diskutierte die Ministerin mit Expertinnen und Experten aus der Praxis die Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle sowie den Paradigmenwechsel in der Arbeit des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), der nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) zuständigen Behörde. Die seit März 2016 geltenden Änderungen im Landesgesetz sehen vor, dass Einrichtungen für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderungen von der Beratungs- und Prüfbehörde regelmäßig und kontinuierlich zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung beraten werden. Unangemeldete Prüfungen werden bei Hinweisen auf Mängel und Beschwerden durchgeführt.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler sagte dazu: „Wir sind davon überzeugt, dass das Prinzip der Beratung der Träger von Einrichtungen ein zukunftsfähiges Modell ist. Nur durch die Anerkennung und Stärkung der Qualitätsverantwortung können eine gute Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt und Missstände verhindert werden.“ Die meisten Einrichtungen in Rheinland-Pfalz leisten gute Arbeit. Die Träger setzen sich engagiert für eine gute Pflege und Betreuung ein und kooperieren mit der für das Ordnungsrecht zuständigen Behörde. „Vor diesem Hintergrund haben wir in Rheinland-Pfalz das Instrument der Regelprüfungen verändert, um die Einrichtungen in ihrer Qualitätsverantwortung zu fördern und zu stärken“, unterstrich die Ministerin. Sie betonte zugleich, „dass das Instrument der unangemeldeten behördlichen Prüfung bei Hinweisen auf Mängel oder bei Beschwerden auch weiterhin sehr gezielt und wirkungsvoll eingesetzt wird.“

Diese Position unterstrich Prof. Dr. Thomas Klie von der AGP Sozialforschung, Ev. Hochschule Freiburg. Klie begleitete die für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSJV in einem intensiven Schulungs- und Beratungsprozess. „Qualität lässt sich nicht in Einrichtungen hinein prüfen. Wer Qualität sichern will, muss sich von den Ritualen der Aufsichtspraxis verabschieden und souveräne Fachlichkeit fördern.“ Dort aber, wo Missstände zu beklagen seien und Einrichtungen nicht über die erforderliche Qualitätsfähigkeit verfügen, habe die Behörde entschieden einzutreten.

Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, beschrieb das Selbstverständnis der Behörde: „Wir verstehen uns als Partner der Einrichtungen, solange partnerschaftlich das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner umgesetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, üben wir das staatliche Wächteramt aus. Dann werden wir die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner schnell, konsequent und ohne Abstriche durchsetzen.“ Die Maßnahmen, die dann ergriffen würden, unterlägen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und müssten geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Für Oliver Backhaus, Leiter des Mainzer Altenheims, ist Kontrolle gut, Vertrauen aber besser. „Vorfälle in der Vergangenheit haben bewiesen, dass sie sich nicht durch Kontrollen verhindern lassen oder indem im Voraus Verbote oder Gebote erlassen werden“, so Backhaus. Er beschrieb, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz von den Einrichtungsträgern als eine starke Behörde akzeptiert ist und als übergeordnete Fachinstanz gefragt und auch regelmäßig initiativ angefragt wird.
Auch für Dieter Lang, Geschäftsführer der Einrichtung Diakonissen Bethesda in Landau, sind Vertrauen und Transparenz aller am Prozess Beteiligten grundlegende Voraussetzungen für gute und zukunftsorientierte Einrichtungen. „Gerade in Rheinland-Pfalz wird aktuell als Reaktion auf Vorfälle in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege mehr Kontrolle, vor allem durch die Beratungs- und Prüfbehörde, gefordert. Dies macht das Misstrauen deutlich, das in Teilen der Öffentlichkeit herrscht und das durch die mitunter skandalisierende Berichterstattung in den Medien noch verstärkt wird.“ Lang beschrieb, dass damit der ohnehin schon präsente Druck auf alle noch mehr steige und so Entwicklung und Fachlichkeit von Einrichtungen und Diensten erschwert würden.

Die Perspektive der Betroffenen brachte Ulrike Kempchen als Justitiarin der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ein: „Wir betrachten uns als Stimme der pflegebetroffenen Menschen und beobachten den Wechsel von der Prüf- zur Beratungsbehörde mit offenem Interesse und kritischem Blick.“ Wichtig sei, dass dieser Paradigmenwechsel nicht zu einem Rollenwechsel der zuständigen Behörden führe, deren Kernaufgabe es sei, die im LWTG benannten Werte und den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Sie wünsche sich, dass der Prozess engmaschig unter besonderer Beachtung des Empfindens der Pflegebetroffenen evaluiert würde.
Als Fazit der Diskussion wurde beschrieben, wie Qualität gesichert und verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden kann. Vorrangig genannt wurden die Stärkung und die Teilhabe der Betroffenen, die Begleitung der Angehörigen, die Unterstützung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden, gute Angebote der Fort- und Weiterbildung und die konstruktive Einbindung der zuständigen Behörden. Wichtig sei auch, dass die Beratung regelmäßig angefordert werde sowie das Herstellen von positiver Öffentlichkeit.

Abschließend warb Ministerin Bätzing-Lichtenthäler für eine Kultur der Wertschätzung und des Hinschauens: „Kultur des Hinschauens bedeutet für mich, dass alle, die in der Einrichtung leben oder arbeiten, hinschauen und wahrnehmen, ob die vorhandenen Strukturen und Prozesse wertschätzendes Verhalten ermöglichen oder verhindern. Wir wollen das Vertrauen in die Einrichtungen durch partnerschaftliche Prozesse stärken. Gleichzeitig stellen wir aber auch sicher, dass Mängeln schnellstens nachgegangen wird und sie umgehend abgestellt werden“, so die Ministerin.

Das Format des DIALOG SOZIAL ist das Forum des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, in dem Themen und Perspektiven von zentraler landespolitischer Bedeutung mit Kooperationspartnern, Betroffenen, Verbänden, Organisationen, Kommunen und Mandatsträgern im Dialog erörtert werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter <link http: www.msagd.rlp.de>www.msagd.rlp.de und <link http: www.menschen-pflegen.de>www.menschen-pflegen.de

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