| Gesundheitliche Versorgung / Klageflut bei Sozialgerichten

Bätzing-Lichtenthäler/Merz: Gemeinsame Erklärung schafft Rechtsfrieden

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Gemeinsamen Erklärung von Krankenkassen und Krankenhäusern das Hauptziel des Runden Tisches erreicht haben, nämlich die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau sicherzustellen. Denn es gibt in unserem Land sehr gute Strukturen der Schlaganfallversorgung, die gemeinsam beispielhaft etabliert wurden. Die Gemeinsame Erklärung trägt dazu bei, diese Strukturen im Sinne der Schlaganfallpatientinnen und -patienten zu erhalten“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die den Runden Tisch zur flächendeckenden Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz initiiert hatte.
Ernst Merz, Präsident Landessozialgericht a.D., und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Auch Ernst Merz, der frühere langjährige Präsident des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, der den Runden Tisch moderierte, zeigte sich zufrieden: „Die Gespräche sind erfreulich konstruktiv und in einer dialogbereiten Atmosphäre verlaufen, sodass schon nach der zweiten Gesprächsrunde eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet werden konnte. Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten haben sich auf eine einvernehmliche Beilegung von Abrechnungsstreitigkeiten verständigt, die zur Klagewelle an den Sozialgerichten geführt haben. Mit der Selbstverpflichtung zur zeitnahen Umsetzung der Erklärung setzen Krankenkassen und Krankenhäuser ein deutliches Zeichen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Es ist zu erwarten, dass die Sozialgerichte deutlich entlastet werden.“

Beide Seiten erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen. Schwerpunkt der Erklärung ist die Schlaganfallversorgung und die Erledigung eines Großteils der Klageverfahren bezüglich der Neurologischen Komplexpauschalen des akuten Schlaganfalles durch Klagerücknahmen. Dies soll in Bezug auf Klagen gegenüber Krankenhäusern, die die aktuellen Abrechnungskriterien des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Hinblick auf die Transportzeit („die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt“) durch ein bodengebundenes Transportmittel erfüllen, umgehend umgesetzt werden. Hinsichtlich der Dauer der Transportzeit wird den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz im Einzelfall ein maßvolles Vorgehen im Sinne der Versorgungssicherheit empfohlen. Die Prüfung und Berücksichtigung besonderer Fallgestaltungen oder Grenzfälle, insbesondere im Hinblick auf Standorte, bei denen als schnellstes verfügbares Rettungsmittel der Rettungshubschrauber in Frage kommt, sollen im ersten Halbjahr 2019 umgesetzt werden.

„Ich danke Herrn Merz und allen Beteiligten für ihr pragmatisches und versorgungsorientiertes Vorgehen im Sinne der Patientinnen und Patienten. Damit sind wir die ersten, die so ein moderiertes Vorgehen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht haben. Gerne werde ich auch weiterhin bei Bedarf als Ansprechpartnerin für beide Seiten zur Verfügung stehen“, so die Ministerin.

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Hintergrund: Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung und geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, die Mindestmerkmale für die Leistungsabrechnung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

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