| Krankenhauspolitik

Bätzing-Lichtenthäler: Kabinettsentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz in weiten Teilen gelungen

„Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angelegte Verbesserung der Transparenz von Qualität in der Krankenhausversorgung konsequent um“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Das ist ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz. Herausragende Qualität soll auch in Zukunft besser gefördert werden. Davon werden auch die Krankenhäuser profitieren.“

Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung beruht auf den Ergebnissen der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung, die am 5. Dezember 2014 die wesentlichen Eckpunkte der Reform abschließend verhandelt hat. Rheinland-Pfalz hat als Teilnehmer der Arbeitsgruppe neben acht weiteren Bundesländern und dem Bund die Eckpunkte aktiv mit beraten und unter anderem für die Krankenhäuser im Land ein maximales Verhandlungsergebnis erzielt, was den Landesbasisfallwert angeht.

„Das gefundene Ergebnis der Verhandlungen ist dazu geeignet, die Situation der Krankenhäuser ziel- und passgenauer zu verbessern und ist damit auch im Interesse der Patientinnen und Patienten“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Der Gesetzesentwurf soll unter anderem die Qualität der Behandlungsleistung als ein greifbares Kriterium für Patientinnen und Patienten transparenter machen. Bei nachgewiesen besonders guter Qualität soll Krankenhäusern auch die Möglichkeit gegeben werden, dafür Zuschläge auf Ihre Vergütung zu erhalten. Deswegen soll Qualität durch entsprechende Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun auch im Bereich der Struktur- und Ergebnisqualität messbar gemacht werden.

„Unser Ziel muss es generell sein, eine medizinisch leistungsfähige, patientenorientierte, regional ausgewogene und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Die Landesregierung habe den Aspekt der Qualität der Behandlungsleistungen bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Krankenhausplanung aufgenommen und entsprechende Projekte wie die Einführung eines Brustzentrumskonzepts, die besondere Ausweisung von Schlaganfalleinheiten und deutschlandweit einmalig ein eigenes Herzinfarktregister für Rheinland-Pfalz eingeführt. Es ist damit das erste Bundesland, das beim Notfall „Herzinfarkt“ eine landesweite zusätzliche Qualitätssicherung im Rahmen einer Registerstudie durchgeführt hat. Das Register liefert wichtige Erkenntnisse, um eine optimale Versorgung des Herzinfarkts in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten.

Neben dem Qualitätsaspekt soll der Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes unter anderem Verbesserungen in der Vergütung der Notfallversorgung, bei der Vergütung von Sicherstellungszuschlägen sowie bei durch Beschlüsse des G-BA ausgelösten Mehrkosten bei den Krankenhäusern beinhalten.

Zusätzlich wird neben der Einführung eines Pflegestellenförderprogramms mit einem Volumen von 330 Millionen Euro eine Kommission beim Bundesgesundheitsministerium eingesetzt, die den tatsächlich entstehenden Aufwand von Pflege bei der Krankenhausbehandlung untersuchen und evaluieren soll.

Zur Verbesserung der Versorgungsstruktur und dem Abbau von Überkapazitäten, zur Konzentration von Krankenhausstandorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern zum Beispiel Gesundheits- oder Pflegezentren wird ein Strukturfonds von insgesamt einer Milliarde Euro eingerichtet, der von den Ländern zu 50 Prozent kofinanziert werden muss. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler betont in diesem Zusammenhang:

„Ich halte es für wichtig, die zusätzlichen Mittel des Strukturfonds für die Verbesserung der Versorgungsstrukturen in Rheinland-Pfalz zu nutzen und werde mich dafür einsetzen, dass entsprechende Mittel auch im Haushaltsplan vorgesehen werden.“

In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe Rheinland-Pfalz bereits viel erreicht, um sich auf die anstehenden Herausforderungen eines Flächenlandes im Hinblick auf die demografische Entwicklung insbesondere in strukturschwachen Gebieten vorzubereiten. Die Entwicklung sei aber sicherlich noch nicht abgeschlossen, so Bätzing-Lichtenthäler abschließend.

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