Bätzing-Lichtenthäler betonte, dass es die Länder und vor allem auch Rheinland-Pfalz waren, die schon 2007 die Notwendigkeit einer fachlich-inhaltlichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe initiiert haben. „Die Länder sind sich einig, dass die Gewährung eines Bundesteilhabegeldes die geeignetste und zielführendste Lösung, vor allem auch für Menschen mit Behinderungen darstellt. Sollte dieser Ansatz nicht durchsetzbar sein, muss auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden, die die Bundesbeteiligung an die inhaltliche Weiterentwicklung im System der Eingliederungshilfe koppelt und die steigenden Kosten für die Inklusion behinderter Menschen auf mehrere Schultern verteilt. Die mehrfach diskutierte Trennung der finanziellen Entlastung von der Reform der Eingliederungshilfe ist für mich als Sozialministerin nicht akzeptabel.“
Die Ministerin begrüßte den breit angelegten Beteiligungsprozess, den der Bund mit allen wichtigen Akteuren, darunter Rheinland-Pfalz als eines von fünf beteiligten Ländern, durchgeführt habe. „Dieser Prozess wurde Mitte April abgeschlossen. Auf der Basis der in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse wird das Bundesozialministerium einen Referentenentwurf erarbeiten, der im Herbst dieses Jahres vorliegen soll. Nach Vorlage des Entwurfs wollen wir mit allen Beteiligten auf Landesebene über die Inhalte diskutieren, die Beschlussfassung ist für Mitte 2016 vorgesehen, das Inkrafttreten soll spätestens zum 1. Januar 2018 erfolgen, skizzierte die Ministerin das weitere Vorgehen.
Auch für den Bereich der Werkstätten werde das Bundesteilhabegesetz Veränderungen bringen und neue Möglichkeiten eröffnen. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen flexibler und personenzentrierter werden sowie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker als bisher ermöglichen, so die Ministerin. „Ohne den Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Frage zu stellen, ist es unser Ziel, die berufliche Eingliederung dieses Personenkreises auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besser als heutzutage zu verwirklichen.“
Die Ministerin lege aber Wert darauf, dass es sich dabei um dauerhafte, sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Arbeit handeln müsse. So sei eine zentrale Forderung der Länder auch die gesetzliche Verankerung eines dauerhaften Lohnkostenzuschusses. „In Anlehnung an das durch das Land Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene ‚Budget für Arbeit‘ soll das Bundesteilhabegesetz Regelungen enthalten, die eine Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dauerhaftem Lohnkostenzuschuss ausdrücklich festschreiben. Dabei haben die Werkstätten mit ihrer Arbeit eine stabile Grundlage geschaffen, damit behinderte Menschen in Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben verwirklichen können“, so die Ministerin abschließend.
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Menschen mit Behinderungen