Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind seit Jahren ein viel diskutiertes Gesprächsthema in Gesellschaft, Politik, Unternehmen und Gewerkschaften. Nun sei die Zeit für Lösungen, betonte die Ministerin. Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, dass die Verhandlungen über mehr Tarifbindung in der Pflege jetzt aufgenommen werden müssen. Deshalb hat das Land anlässlich der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Forderung an die Bundesregierung gerichtet, die Ergebnisse zu beschleunigen und den Tarifparteien unter Wahrung der Tarifautonomie ein Angebot zur Koordination und Moderation von Verhandlungen über die Grundlagen der Tarifbindung zu machen.
Mit einer stärkeren Tarifbindung in der Pflege und höheren Gehältern steigen auch die Kosten für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Im Moment gehen entsprechende Mehrkosten voll zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen. Ob auch die Leistungen der Pflegeversicherung steigen, prüft die Bundesregierung nur alle drei Jahre – mit offenem Ergebnis. „Weitere finanzielle Belastungen können wir pflegebedürftigen Menschen jedoch nicht zumuten. Deshalb müssen steigende Pflegekosten verlässlich von der Pflegeversicherung aufgefangen wer-den“, so die Ministerin. „Aber auch Mehrausgaben in der Pflegeversicherung müssen gegenfinanziert werden. Die Beitragssatzschraube können wir nicht beliebig weiterdrehen, das machen wir seit 2013 alle zwei Jahre, die nächste Erhöhung zum 1. Januar 2019 steht kurz bevor“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Deshalb freue ich mich, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz meinem Vorschlag gefolgt ist und wir jetzt gemeinsam den Bund auffordern, einen Bundeszuschuss aus Steuer-mitteln an die Pflegeversicherung zu etablieren.“
Hintergrund der Forderung ist, dass die Pflegeversicherung Leistungen im gesamt-gesellschaftlichen Interesse erbringt, beispielsweise Beitragszahlungen an die Rentenversicherung für Pflegepersonen. Mit dem Beschluss wird die Bundesregierung gebeten, den Wert der Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu ermitteln und die Höhe des Steuerzuschusses daran auszurichten.