| Bundesrat

Bätzing-Lichtenthäler fordert Nachbesserung beim Dritten Pflegestärkungsgesetz

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) schließt vorerst die umfassendste Reform seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ab. Die Beurteilung des PSG III fällt nicht eindeutig positiv, wie bei dem ersten oder zweiten Pflegestärkungsgesetz, aus.

„Dennoch brauchen wir dieses Gesetz, damit die Regelungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Bereich der Hilfe zur Pflege zeitnah für eine Überleitung der Pflegebedürftigen in Kraft treten können, auch wenn ich mir mehr davon erhofft hatte“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Ein Ziel des Dritten Pflegestärkungsgesetzes war es, die Rolle der Kommune in der Pflege zu stärken. Eine wirkliche umfassende Reform der Pflege müsste jedoch neben der Reform der Pflegeversicherung auch eine nachhaltige Wiederbelebung kommunaler Verantwortung beinhalten. „Kommunen sind vor Ort erreichbar und sie kennen die konkreten Gegebenheiten. Der Bund und die Länder hatten hierzu in ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe eigentlich ein Maßnahmenpaket vereinbart. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen im Rahmen des PSG III ist nicht umfassend gelungen“, kritisierte Bätzing-Lichtenthäler.

Verschiedene Länder unter der Federführung von Rheinland-Pfalz fordern die Bundesregierung zur Nachbesserung dieser Regelungen mit einem Entschließungsantrag auf. 

Teilen

Zurück