In Zukunft können Patientinnen und Patienten bei entsprechender ärztlicher Feststellung der medizinischen Indikation in einem für die Therapie erforderlichen Umfang Cannabisblüten auf Rezept erhalten. „Die Freigabe zu medizinisch-therapeutischen Zwecken bedeutet für die betroffenen Menschen eine Verbesserung ihrer Lebensqualität. Anbau, Verordnung und Abgabe von Cannabis erfolgt über Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Apotheken unter Aufsicht einer Cannabisagentur, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet wird. Dadurch werden Qualitätskontrolle und Sicherheit sichergestellt“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor.
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Gesundheit