Auszeichnung für vorbildliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Arbeitsschutzpreis

Nr. 089-2/03

Auch in diesem Jahr wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit wieder Unternehmen auszeichnen, die sich in besonderem Maße für den Arbeits- und Gesundheitsschutz engagieren. Mit dem Arbeitsschutzpreis 2003 sollen Unternehmen der Bau- und Ausbaubranche angeregt werden, vorbildliche Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzustellen, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz erklärte. Die Auszeichnung, die in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben wird, ist mit einem Preisgeld dotiert.

Die Baubranche sei nach wie vor einer der unfallträchtigsten Wirtschaftszweige, so die Ministerin. Es sei ihr daher ein besonderes Anliegen, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit auf Baustellen zu erhöhen. Für den Arbeitsschutzpreis in Frage kämen Unternehmen mit besonderen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die anderen zur Nachahmung empfohlen werden könnten.

Ein verbesserter Arbeitsschutz wirke sich nicht nur positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten aus, sondern komme auch den Unternehmen selbst zugute. Mit sinkenden Unfallzahlen verringerten sich Ausfallzeiten und damit verbundene Folgekosten. Dies sei gerade in der von starker Konkurrenz geprägten Baubranche ein nicht zu unterschätzender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Von einem funktionierenden Arbeitsschutz auf breiter Basis profitierten darüber hinaus alle Unternehmen, da dadurch die Beiträge der gesamten Branche an die Berufgenossenschaften gesenkt und ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Lohnnebenkosten geleistet werden könnten.

Ein Flyer mit den Ausschreibungskriterien des Arbeitsschutzpreises 2003 und weitergehenden Erläuterungen sowie ein Bewerbungsbogen ist beim Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht - Referat 21 - Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, Telefon 06131/967-421 und 967-357, erhältlich. Interessierte können sich auch im Internet unter www.masfg.rlp.de/Preise/Preise.htm über den Arbeitsschutzpreis informieren und den Flyer sowie den Bewerbungsbogen dort herunterladen. Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht nimmt die Bewerbungsunterlagen entgegen und steht für Rückfragen zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2003. Eine Jury aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, gesetzlicher Unfall- und Krankenversicherung sowie aus Wissenschaft und Forschung wählt die Preisträger aus.

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