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Ausgleichsverfahren in der Altenpflege weiter auf Erfolgskurs

In Rheinland-Pfalz konnte die Zahl der praktischen Ausbildungsplätze in der Altenpflege erneut gesteigert werden. Arbeits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wies darauf hin, dass sich die Ausbildungszahlen in den rheinland-pfälzischen Pflegeeinrichtungen Dank der Einführung des Ausgleichsverfahrens in den vergangenen elf Jahren kontinuierlich um 90 Prozent gesteigert haben.

„Damit wurde das Ausgleichsverfahren zu einem unverzichtbaren Bestandteil der landesweiten Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege.“

Seit der Einführung des Ausgleichsverfahrens im Jahr 2004/2005 konnten insgesamt 1.925 (90 Prozent) zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten und besetzt werden. Das sind allein im Schuljahr 2015/2016 zusätzliche 186 Auszubildende im Vergleich zum vorherigen Schuljahr in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe, wie aktuelle Daten belegen. „Ohne das Ausgleichsverfahren wären auch alle 964 Ausbildungsplätze im ambulanten Pflegebereich nicht möglich“, unterstrich die Ministerin.

Das Ausgleichsverfahren wurde vor dem Hintergrund fehlender praktischer Ausbildungsplätze in der Altenpflege zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe eingeführt. Bätzing-Lichtenthäler betonte, dass sich durch das Ausgleichsverfahren alle Pflegeeinrichtungen im Land an der Finanzierung der Ausbildungsvergütung beteiligen, egal ob sie selbst ausbilden oder nicht. „Dadurch haben ausbildende Einrichtungen keinen Wettbewerbsnachteil mehr im Vergleich zu den nicht ausbildenden. Ebenfalls wurde damit erstmals möglich, dass sich auch ambulante Dienste bei der Qualifizierung neuer Fachkräfte engagieren. Das ist ein großer Gewinn, dem wir Jahr für Jahr zusätzliche Ausbildungsplätze in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten verdanken.“

Bätzing-Lichtenthäler zeigte sich erfreut, dass dieser rheinland-pfälzische Erfolgskurs auch Vorbild für andere Bundesländer geworden ist. „Ich bin mir sicher, dass die weitere Durchführung des Ausgleichsverfahrens auch in den nächsten Jahren bis zur Einführung der gemeinsamen Pflegeausbildung dazu beitragen wird, eine ausreichende Zahl von Altenpflegerinnen und Altenpflegern zu gewährleisten.“ Zugleich begrüßte die Ministerin, dass auch bei der neuen gemeinsamen Pflegeausbildung ein Ausgleichsverfahren vorgesehen ist.

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