Nr. 027-4/06
Als „nicht hinnehmbar“ hat der Staatssekretär und Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Richard Auernheimer, heute in Mainz bezeichnet, was sich Anfang Februar in dem Ludwigshafener Theater ?Hemshofschachtel? abgespielt hat und was jetzt durch Berichte in örtlichen Medien öffentlich wurde. Dort war eine Gruppe behinderter Menschen von einem Theaterbesuch ausgeschlossen worden. „Der Vorfall in Ludwigshafen macht deutlich, dass Diskriminierungen behinderter Menschen leider immer noch Alltag sind und ein Anti-Diskrimierungsgesetz für den zivilrechtlichen Bereich daher dringend erforderlich ist“, sagte Auernheimer. Mit einer entsprechenden Regelung könnten sich behinderte Menschen gegen ein solches diskriminierendes Vorgehen zur Wehr setzen. Bei der bereits überfälligen Umsetzung von entsprechenden EU-Richtlinien in deutsches Recht sei das Merkmal Behinderung daher zu berücksichtigen.
Mit dem Vorfall in Ludwigshafen werde deutlich, dass die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen leider weiterhin auf Barrieren in den Köpfen und im Verhalten nicht behinderter Menschen treffe. Völlig unverständlich sei die Einstellung der Theaterchefin Marie-Luise Mott, die in ihrem Verhalten zum Ausdruck komme. Behinderte Menschen seien ebenso wie nicht behinderte Menschen Gäste des Theaters und als solche mit Respekt und Höflichkeit zu behandeln. Die Bemerkungen anderer Theaterbesucherinnen und -besucher und der Beschwerdeanruf der Theaterleitung bei einem Vorstandsmitglied der Lebenshilfe, der schließlich zu dem Verweis aus dem Theater führte, seien Anzeichen dafür, dass es bei der Teilhabe behinderter Menschen am ganz normalen Leben noch viel zu tun gebe. „Unser Ziel muss ein selbstverständliches miteinander Umgehen sein und die Anerkennung, dass ein Theaterbesuch Unterhaltung für alle Menschen - unabhängig ob behindert oder nicht behindert - darstellt“, so der Staatssekretär.
Dass Integration behinderter Menschen kein Ding der Unmöglichkeit sei, zeigten hervorragende Beispiele gerade im kulturellen Bereich, sagte Auernheimer. Hier nannte er beispielhaft das „Grenzenlos Kultur“- Theaterfestival der Lebenshilfe Kunst und Kultur gGmbH, das alljährlich in Mainz stattfindet oder die Einbeziehung behinderter Menschen in die Theaterarbeit von Christoph Schlingensief an der Berliner Volksbühne. Dies seien herausragende Beispiele, wie mit den verschiedenen Fähigkeiten behinderter und nicht behinderter Menschen konstruktiv umgegangen werden könne.