„Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder viele Schritte erarbeitet, um Teilhabemöglichkeiten, Selbstbestimmungsrechte, Wahlmöglichkeiten in allen Lebenslagen und die Achtung der Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen“, so Schweitzer. In diesem Prozess seien auch die Verbände der Menschen mit Behinderungen und die Leistungserbringer einbezogen worden, so dass der Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht nichts mehr im Wege stehen dürfe. Er begrüße deshalb die Ankündigung der Bundesregierung, das Reformgesetz bis 2016 im Bundestag und Bundesrat zu verabschieden.
Sozialminister Schweitzer sagte, er freue sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten und sähe im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Bundesteilhabegesetz wie auch bei anderen wichtigen Vorhaben im sozialen Bereich zahlreiche Möglichkeiten eines guten fachlichen Austausches.