| Arbeit/Unwetterkatastrophe

Arbeitsministerium erwirkt Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten für Hilfeleistungen der Unwetterkatastrophe

Im Zusammenhang mit Hilfeleistungen und der Folgenbeseitigung der Unwetterkatastrophe hat das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium beim Bundesverkehrsministerium Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für die entsprechenden Arbeiten von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr erwirkt.

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