Die seit 16. Juli geltende Regelung sieht vor, dass die tägliche Lenkzeit höchstens fünfmal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden darf. Die wöchentliche Lenkzeit wurde auf bis zu 59 Stunden erhöht. Es dürfen nacheinander zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden.
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Arbeit/Unwetterkatastrophe
Arbeitsministerium erwirkt Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten für Hilfeleistungen der Unwetterkatastrophe
Im Zusammenhang mit Hilfeleistungen und der Folgenbeseitigung der Unwetterkatastrophe hat das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium beim Bundesverkehrsministerium Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für die entsprechenden Arbeiten von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr erwirkt.
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