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Arbeitsministerin Dörte Schall erklärt Tarifvertrag im Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich

Auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien hat Arbeitsministerin Dörte Schall den Tarifvertrag über die Vergütung der Auszubildenden im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz rückwirkend zum 1. August 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Auch nicht tarifgebundene Friseurbetriebe müssen ihren Nachwuchs demnach künftig nach Tarif bezahlen. Von der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags profitieren rund 430 Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz.

Zuvor hatte der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz dem gemeinsamen Antrag des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland sowie ver.di – Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland zugestimmt und die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit empfohlen. 

„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung im Friseurhandwerk werden gleichwertige, dauerhafte und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen geschaffen, denn zu guten Arbeitsbedingungen gehören gute Löhne. Auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung und die Fachkräftesicherung im Friseurhandwerk ist dies ein wichtiges Signal“, erklärte Ministerin Schall. In Zeiten abnehmender Tarifbindung sei die Allgemeinverbindlichkeit eine wichtige Grundlage für gute Arbeit in den Betrieben.

Die Ausbildungsvergütungen im Friseurgewerbe betragen somit monatlich

  • ab dem 1. August 2024 im 1. Lehrjahr 680 Euro, im 2. Lehrjahr 800 Euro und im 3. Lehrjahr 905 Euro brutto
  • ab dem 1. August 2025 im 1. Lehrjahr 710 Euro, im 2. Lehrjahr 830 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 955 Euro.
  • ab dem 1. August 2026 im 1. Lehrjahr 740 Euro, im 2. Lehrjahr 860 Euro und im 3. Lehrjahr 1.000 Euro. 

Die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.11.2024 B8) veröffentlicht. 

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