„Seit Ausbruch der Pandemie und des Krieges in der Ukraine und gerade auch im Hinblick auf die damit im Zusammenhang stehende steigende Inflation freue ich mich, dass der Vorstoß für die Einführung fairer Mindestlöhne eine weitere Hürde genommen hat und man sich politisch auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt hat. Der Mindestlohn lässt vor allem unsere Arbeiterinnen und Arbeiter profitieren, die am meisten mit den steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben“, sagte der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Alexander Schweitzer anlässlich seines heutigen Besuchs beim Europäischen Parlament in Straßburg. „Dies fällt zusammen mit der jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen Erhöhung des deutschen Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde zum 1. Oktober 2022. Damit hat Deutschland bald einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Es wird Zeit, dass wir auf europäischer Ebene Fortschritte zur Verbesserung des Lohnniveaus gerade in den unteren Einkommensbereichen erzielen und damit Millionen Menschen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen", so Schweitzer weiter.
Der Kompromiss beinhaltet Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen, jedoch keine einheitlichen Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten. Gemäß der Vereinbarung müssen sie prüfen, ob ihre bestehenden gesetzlichen Mindestlöhne geeignet sind, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, wobei die eigenen sozioökonomischen Bedingungen, die Kaufkraft oder das langfristige nationale Produktivitätsniveau und die Entwicklung zu berücksichtigen sind.
Das Gesetzesvorhaben sieht außerdem die Stärkung der Tarifbindung in der EU vor. Die EU-Länder müssen die sektoralen und branchenübergreifenden Tarifverhandlungen als wesentlichen Faktor für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken. Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt sind, werden angehalten einen Aktionsplan aufzustellen, um diesen Anteil schrittweise zu erhöhen. Um die beste Strategie für diesen Zweck zu entwickeln, sollen sie die Sozialpartner einbeziehen.
Die vorläufige politische Einigung muss nun zunächst am 16. Juni 2022 vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und anschließend vom Plenum gebilligt werden. Auch der Rat muss der Vereinbarung noch zustimmen. Danach haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.