„Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern über die Themen und Herausforderungen zu diskutieren, die die Ampelregierung in ihrem aktuell vorgelegten Koalitionsvertrag vor allem für die Bereiche der Grundsicherung und der Arbeitsförderung formuliert hat“, sagte Minister Schweitzer.
Im Fokus standen dabei vor allem die Regelungen zur Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten bei beruflicher Weiterbildung; vor allem die Einführung eines monatlichen Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150,00 Euro sowie die Einführung einer Teilhabevereinbarung anstelle der sehr starren bisherigen Eingliederungsvereinbarung. „Aus meiner Sicht bieten die neuen flexiblen Instrumente eine wichtige Grundlage dafür, dass Vereinbarungen zwischen dem Fallmanager und dem arbeitslosen Menschen auf Augenhöhe abgeschlossen werden können. Ich freue mich, dass Instrumente, die wir in ESF- und Landesmitteln seit Jahren erfolgreich umsetzen, wie zum Beispiel das Coaching und die aufsuchende Arbeit, als Regelinstrumente in das SGB II aufgenommen werden sollen“, betonte Schweitzer.
Gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern begrüßte der Arbeitsminister die Entfristung der Instrumente des Sozialen Arbeitsmarktes sowie die Bürokratievereinfachungen, die die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat.