Mit der beschlossenen Regelung erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Ab dem siebten Bezugsmonat liegen die Prozentsätze bei 80 bzw. 87 Prozent.
„Nach wie vor sichert die Kurzarbeit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen und vermeidet Arbeitslosigkeit und Insolvenzen. Damit das auch so bleibt, ist die von Hubertus Heil vorgeschlagene Erhöhung dringend notwendig. Sie ist für die Beschäftigten eine wichtige Hilfe, um Einkommensverluste zu reduzieren und eröffnet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fachkräfte im Unternehmen zu halten. So können sie nach der vierten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2022 wieder voll durchstarten“, sagte Schweitzer.
Die Regelungen zur Erhöhung des gestaffelten Kurzarbeitergeldes sollen ebenso wie der bereits verlängerte erleichterte Zugang zu Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 gelten. Alle Beschäftigten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, erhalten die erhöhten Sätze. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.