Nr. 111-2/03
Die Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz nimmt konkrete Gestalt an. Heute unterzeichneten die Mitglieder des Arbeitsmarktbeirates beim rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium in Mainz eine Vereinbarung, die konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des sog. Hartz-Konzeptes für ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche vorsieht. Die Arbeit des Beirates soll dazu weiter intensiviert werden; die Mitglieder verständigten sich auf regelmäßige Berichte über die Entwicklung der vereinbarten Projekte und Maßnahmen. Arbeitsstaatssekretär Richard Auernheimer, der in Vertretung von Ministerin Malu Dreyer unterzeichnete, und die Präsidentin des Landesarbeitsamtes Rheinland-Pfalz-Saarland, Eva Strobel, bezeichneten die Vereinbarung als ein „Zeichen für das partnerschaftliche Zusammenwirken aller arbeitsmarktpolitischen Akteurinnen und Akteure im Land mit dem festen Willen, eine nachhaltige Besserung der Situation am Arbeitsmarkt zu erreichen“.
Die Partner sind sich darin einig, dass die Umsetzung der Vorschläge der „Hartz-Kommission“ zu den wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben gehört. Von den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gingen wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt und für Unternehmen aus, wie die Auernheimer unterstrich. Eine solche gravierende Umstrukturierung könne jedoch nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle Partner an einem Strang zögen. Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium hat dazu den bereits bestehenden Arbeitsmarktbeirat umstrukturiert und ihn als Begleitgremium im Sinne eines „Motors für mehr Beschäftigung in Rheinland-Pfalz“ zur Umsetzung des so genannten Hartz-Konzeptes neu konzipiert. Die darin vertretenen Institutionen, wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen, verstünden sich als „Profis der Region“, die den Prozess der Neustrukturierung des Arbeitsmarktes aktiv begleiten und unterstützen.
Die Arbeitsmarktakteure in Rheinland-Pfalz könnten dabei auf eine Reihe bereits bestehender Strukturen und erfolgreich arbeitender Projekte zurückgreifen, so Auernheimer und Strobel. Als Beispiele nannten sie den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren „Hilfe zur Arbeit“, die Koordinierungsbüros von Arbeits- und Sozialverwaltung, das Modellprojekt FAIR in Worms oder die Outplacement-Beratung, die im Rahmen der Konversion erfolgreich angewendet wird. Weitere Beispiele seien die Transfergesellschaften, die durch Betriebsschließungen von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte auffangen und ihnen berufliche Perspektiven eröffnen, die Erprobung von Dienstleistungsagenturen im Rahmen des hauswirtschaftlichen Modellprojektes ?Homepower? und das Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung. Auch die Beobachtung und Analyse des Arbeitsmarktes mit Betriebspanels und Arbeitsmarktmonitoring werde in Rheinland-Pfalz bereits praktiziert. Die arbeitsmarktpolitischen Partnerinnen und Partner wollen diese bereits vorhandenen Ansätze weiterentwickeln, neue Impulse setzen und ihr Augenmerk dabei vor allem auch auf bestimmte Zielgruppen wie junge Menschen und Frauen legen.
Das Arbeitsministerium wird den Arbeitsmarktbeirat während der Umsetzungsphase in einem Abstand von etwa vier Wochen einberufen, um sich über den Stand der Maßnahmen auszutauschen. In Informationsveranstaltungen und Workshops sollen die Inhalte und Ziele des so genannten Hartz-Konzeptes vermittelt werden. Darüber hinaus wird das Ministerium die Entwicklung gemeinsamer Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Sozialämtern intensiv begleiten und die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes und des Europäischen Sozialfonds eng mit den Arbeitsämtern abstimmen. Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend wird die frauenpolitischen Auswirkungen im Rahmen der Umsetzung des so genannten Hartz-Konzeptes begleiten und gemeinsam mit den Beratungsstellen „Frau und Beruf“ Strategien entwickeln, um die Vermittlung von Frauen in eine Erwerbstätigkeit insbesondere vor dem Hintergrund der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Darüber hinaus werden beide Ministerien gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen Jugendlicher auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz entwickeln.
Die Arbeitsämter bringen Personal-Service-Agenturen, Bildungsgutscheine und „kleine Selbständigkeit“ (Ich-AG) auf den Weg, bauen Job-Center auf und beschleunigen den Ausgleichsprozess von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt. Zusammen mit der bereits realisierten personellen Verstärkung und einer stringenten Umsetzung des Grundsatzes „Fordern und Fördern“ sollen die aktivierenden Hilfen dazu beitragen, arbeitslose Menschen schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zielgruppe der jungen Menschen wird verstärkt in den Blickpunkt der Arbeitsverwaltung rücken; jedem Jugendlichen ohne Stelle soll innerhalb von sechs Monaten ein Angebot in Form von Arbeit, Ausbildung oder einer Maßnahme gemacht werden. Im Gegenzug haben aber junge Leute die Pflicht, sich in diesen Prozess aktiv einzubringen. In allen Regionen des Landes wird es gemeinsame Anlaufstellen der Sozial- und der Arbeitsverwaltung geben, die beispielsweise das Programm „Jump-Plus“ umsetzen werden. Darüber hinaus werden rheinland-pfälzische Arbeitsämter Personal-Service-Agenturen für arbeitslose Jugendliche einrichten, um ihnen über den Weg der Zeitarbeit zu mehr Chancen für eine reguläre Beschäftigung zu verhelfen.
Der DGB Rheinland-Pfalz wird die Umsetzung des so genannten Hartz-Konzeptes im Rahmen der Arbeit in den Selbstverwaltungsgremien kritisch begleiten und unterstützen und die Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder für die Umsetzung der Vorschläge sensibilisieren. Die Gewerkschaften werden zum Aufbau eines Netzwerkes „Bildung und Arbeitsmarkt“ beitragen und darauf hinwirken, dass in den Berufsbildungsausschüssen der Kammern Elemente der Reform in die Berufsbildungspolitik einfließen.
Die Landesvereinigung rheinland-pfälzischer Unternehmerverbände will vor allem das Engagement der Arbeitsverwaltung für die besondere Zielgruppe der jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Die Arbeitgeber werden den Aufbau der Personal-Service-Agenturen begleiten und ihren Bedarf und ihre Sichtweisen einbringen. Die Landesvereinigung wird darüber hinaus bei ihren Mitgliedsverbänden und -unternehmen dafür werben, dass sie ihre Kundenanliegen bei den Arbeitsämtern noch stärker als bisher artikulieren, um so zu einer gezielteren Vermittlung beizutragen.
Die kommunalen Spitzenverbände werden die Gebietskörperschaften über die Planungen des Arbeitsmarktbeirates informieren und deren Anliegen an den Beirat rückmelden, sich an Informationsveranstaltungen beteiligen und ihr Know-How bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einbringen. Die Evangelische und die Katholische Kirche werden die Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte in ihrer Trägerschaft insbesondere über den Aufbau der Job-Center informieren und mit ihnen Konzepte für eine Zusammenarbeit mit den Job-Centern entwickeln. Die Kirchen wollen den Umsetzungsprozess in Veranstaltungen konstruktiv und kritisch begleiten und darauf hinwirken, dass insbesondere für benachteiligte Zielgruppen bedarfsgerechte Angebote vorgehalten werden.
Die Spitzenverbände der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz werden ihre Mitglieder und die Träger von Projekten ebenfalls über die Planungen des Arbeitsmarktbeirates informieren und deren Anliegen in die Arbeit des Beirates einfließen lassen. Dabei wird vor allem die Situation besonders benachteiligter Gruppen in den Blickpunkt gerückt. Die Arbeitsgemeinschaft von Erwerbsinitiativen und Eingliederungsbetrieben in Rheinland-Pfalz (AGIB) wird ebenfalls als Schnittstelle zwischen ihren Mitgliedern und dem Beirat fungieren und sich für einzelne Zielgruppen einsetzen. Sie wird darüber hinaus mit ihren Mitgliedern Konzepte entwickeln, wie die Neustrukturierung der Weiterbildung und Umstellung auf Bildungsgutscheine bewältigt werden kann, damit bewährte Bildungsstrukturen weiterentwickelt werden können.