„Eine große Zahl von Anbietern von Pflegeleistungen erbringen ihre Arbeit verantwortlich und damit mit guter Qualität. Diesen Einrichtungen bringen wir Vertrauen entgegen und bieten ihnen Beratung und Begleitung in der Weiterentwicklung durch die Beratungs- und Prüfbehörde an. Bei den Anbietern, bei denen die Qualität nicht stimmt, Beschwerden auftreten, wird die Beratungs- und Prüfbehörde auch in Zukunft die Einrichtung unangekündigt prüfen und die notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen erlassen“.
Ein zweites zentrales Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Vielfalt von Wohnformen und Wohnangeboten. Neben den klassischen Wohneinrichtungen, die sich auch in den letzten Jahren verändert und weiterentwickelt haben, werde es viele unterschiedliche kleinere Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen, die auf eine Intensivpflege, wie zum Beispiel eine Beatmung, angewiesen sind, geben. „Da es zunehmend mehr Menschen mit Behinderungen geben wird, die auch einen Pflegebedarf haben, ergeben sich entsprechende Anforderungen an diese Wohnformen. Letztlich sollen die Menschen aber das für sie passende Angebot erhalten. So kann beispielsweise ein Mensch mit Behinderungen zukünftig auch in einer Wohngruppe mit Menschen leben, die einen Pflegebedarf haben. Es gibt keine künstlichen Grenzen mehr“.
Schließlich setzt das Land bei der Qualität auf die Verantwortung der Träger. „Die meisten Träger achten schon heute darauf, dass sie ihre Einrichtung so belegen, dass sie mit dem Fachpersonal auch die notwendige gute Pflege, Unterstützung, Assistenz oder Betreuung erbringen können“, erklärte die Ministerin. Auf diese Trägerverantwortung setzt eine neue Regelung im Gesetz: Die Träger sind zukünftig verpflichtet, monatlich zu schauen, ob sie entsprechend der mit den Pflegekassen vereinbarten Quote ausreichend Fachkräfte beschäftigen. Wird diese Quote nicht erreicht, dann haben die Träger dies der Beratungs- und Prüfbehörde mitzuteilen. Gleichzeitig dürfen sie keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen, es sei denn, sie legen der Beratungs- und Prüfbehörde dar, wie sie mit weniger Personal dennoch eine gute Qualität in der Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten können.
„Mit dieser Lösung wollen wir auch die Diskussion um die Rendite in der Pflege beenden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. „Selbstverständlich können und sollen Unternehmen durch gutes Management auch Gewinn mit ihrer Arbeit machen. Mit dieser Regelung wird aber verhindert, dass Einrichtungen mit den Pflegekassen eine Finanzierung von 50 Prozent Fachkräften vereinbaren, aber in der Realität nur 45 Prozent beschäftigen. Dieser Gewinn geht zulasten der Menschen, die Betreuung und Pflege benötigen, und zu Lasten derer, die diese Leistungen erbringen.“