Die zusätzlichen Leistungen sind beispielsweise für den Kauf von Schulranzen, Sportbekleidung und Schreibmaterial gedacht. „Für viele Familien mit sehr niedrigem Einkommen kann die Ausstattung ihrer Kinder mit Schulbedarf zu einem echten Problem werden. Die zusätzliche Leistung sorgt für eine Entspannung bei der Anschaffung und Finanzierung“, sagte die Ministerin. Leistungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die entweder selbst Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben oder die mit einem Elternteil im Haushalt zusammenleben, das im August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. „Die neue Leistung wird die soziale Situation von Kindern und Jugendlichen und vor allem deren Teilhabechancen an Bildung und Ausbildung verbessern“, ist die Ministerin überzeugt.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte bereits im vergangenen Jahr eine Bundesratsinitiative zum Schulmittelbedarf in den Bundesrat eingebracht. „Mit dem Gesetzesantrag hat das Land die Bedeutung, die der Bildung vor allem auch in Familien in schwierigen materiellen Verhältnissen zukommt, unterstrichen. Dass unsere Initiative Wirklichkeit geworden ist, freut uns deshalb sehr. Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Beseitigung von Ausgrenzung und Bildungsbenachteiligung in Deutschland erfordern weiterhin die besondere Aufmerksamkeit der Gesellschaft“, so die Ministerin.