Nr. 104-6/08
Vor genau einem halben Jahrhundert, nämlich am 1. Juli 1958 trat das 1. Gleichberechtigungsgesetz des Bundes in Kraft. Daran erinnerte Ministerin Malu Dreyer heute. Mit diesem Gesetz wurden wichtige Reformen im Familienrecht eingeleitet, darunter die Einführung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen ehelichen Angelegenheiten wurde aufgehoben und die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis seiner Frau gegen ihren Willen zu kündigen, beseitigt.
?Das 1. Gleichberechtigungsgesetz war ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen, die das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 verlangt?, so die Ministerin. ?Für diese Formulierung ?Männer und Frauen sind gleichberechtigt? hatte Elisabeth Selbert 10 Jahre vorher die weibliche Öffentlichkeit erfolgreich mobilisiert.? Doch es dauerte bis zum 1. Juli 1977, bis das Erste Eherechtsreformgesetz das bis dahin verbindliche Leitbild der ?Hausfrauenehe? aufhob.
?Wenn wir heute also auch die Väter ermutigen, sich partnerschaftlich in Erziehung und Pflege einzubringen, muss man sich klar machen, dass dazu noch vor 30 Jahren ein ganz anderes familienrechtliches Leitbild herrschte, das auch heute noch nachwirkt.?
Seitdem sei zwar viel erreicht worden. In Rheinland-Pfalz ist mit dem im Juli 1995 in Kraft getretenen Landesgleichstellungsgesetz die Frauenförderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Der kürzlich vorgelegt Bericht über die Umsetzung dieses Gesetzes zeige, dass der öffentliche Dienst auf dem richtigen Weg sei. Doch es sei noch ein langer Weg, bis die Gleichberechtigung nicht nur rechtlich sondern auch tatsächlich ganz erreicht sein werde.
?In der Wirtschaft macht mir der niedrige Frauenanteil in Führungspositionen Sorgen. Noch bedrückender aber ist es, dass Frauen in Deutschland bei gleicher Arbeit immer noch viel weniger verdienen als Männer?, sagte die Ministerin. ?Hier müssen alle Akteure, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebsräte und die Politik gemeinsam an einem Strang ziehen und gemeinsame Anstrengungen zum Abbau dieser Gerechtigkeitslücke unternehmen.?