„Ich freue mich, dass der Bundesminister seine damaligen Bedenken aus dem Weg geräumt und sich nun entschieden hat, meine Forderung aufzugreifen“, sagte Schweitzer. Der Minister wies darauf hin, dass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs aber auch finanzierbar sein müsse. Deshalb sei es unbedingt notwendig, die 2. Stufe der Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar 2016 umzusetzen.
Der Minister erklärte weiter, dass schon bei der Einführung der Pflegeversicherung das Instrument einer vorgezogenen Beitragssatzerhöhung genutzt wurde, um die Pflegeversicherung bezahlbar zu machen. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt, damit an Demenz erkrankte Menschen, die keinen Bedarf an Grundpflege haben, Betreuungsleistungen von der Pflegekasse erhalten. Gleichzeitig soll niemand schlechter gestellt werden als vor der Einführung. Deshalb ist eine rechtzeitige Beitragssatzerhöhung zum 1.1.2016 vorausschauend und notwendig“, so Schweitzer abschließend. Er kündigte an, dass die A-Länder diese Forderung über den Bundesrat einbringen würden, sollte der Bundesgesundheitsminister sie nicht aufgreifen.