| Gesetzliche Krankenversicherung

Schweitzer: Beitragssatzautonomie darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen

Anlässlich der abschließenden Beratung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) im Deutschen Bundestag begrüßte Minister Alexander Schweitzer, dass mit dem neuen Gesetz die gesetzlichen Krankenkassen wieder mehr Beitragssatzautonomie erhalten. „Zudem werden mit der Weiterentwicklung auch die verwaltungsaufwändigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge abgeschafft. Diese haben die Beitragszahler zusätzlich belastet.“ Schweitzer mahnte in diesem Zusammenhang, dass man weiterhin an einer paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung festhalten sollte. „Künftige Anpassungen der Beiträge dürfen nicht allen durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschultert werden. Gehen die Beitragsbelastung von Krankenkassenmitgliedern einerseits und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern andererseits zu weit auseinander, muss ein Ausgleich geschaffen werden.“

Minister Schweitzer begrüßte die Errichtung eines Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Er machte aber auch deutlich, dass die Bundeländer sich weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten wünschen. „Die Arbeit des neuen Instituts haben ebenso wie die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in die Länderhoheit fallende Krankenhausplanung. Diesem Umstand muss man Rechnung tragen und die Länder angemessen beteiligen“, sagte Schweitzer. „Die Länder tragen die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vor Ort, die unmittelbar von Fragen der Qualitätssicherung berührt ist.“

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