Rheinland-Pfalz tritt für ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel ein

Haushaltsbegleitgesetz

Nr. 038-3/06

Für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel tritt Rheinland-Pfalz in der morgigen Sitzung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2006 ein, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz ankündigte. Außerdem sieht das Land die Absenkung der pauschalen Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung ohne Kompensation als problematisch an. Rheinland-Pfalz wird dazu im Ausschuss eine Protokollerklärung abgegeben. Das Land begrüße zwar die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, den Bundeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren und die Staatsfinanzen langfristig zu sanieren. Das Land sehe allerdings die beiden genannten Regelungen als problematisch an.

Die vorgesehene Anhebung des Mehrwertsteuersatzes werde die Gesetzliche Krankenversicherung mit rund 900 Millionen Euro im Jahr belasten, dies entspreche etwa 0,1 Beitragssatzpunkten, so die Ministerin. Aus gesundheitspolitischer Sicht sei es daher wünschenswert, für Arzneimittel einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen, um Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Dies entspreche im Übrigen der Praxis in den meisten EU-Ländern.

Die vorgesehene Absenkung der pauschalen Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung auf 1,5 Milliarden Euro in 2007 beziehungsweise die Streichung ab 2008 führe zu Einnahmeausfällen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro ab dem Jahr 2008. Allein dies würde bedeuten, dass die Beitragssätze zur Gesetzlichen Krankenversicherung um über 0,4 Beitragssatzpunkte belastet würden. „Die pauschalen Zuweisungen des Bundes wurden erst im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes eingeführt. Ohne die bisher erfolgten Zuweisungen des Bundes wären die gesetzlichen Krankenkassen bereits wieder ins Defizit gerutscht und müssten in diesem Jahr auf breiter Front ihre Beiträge erhöhen“, sagte die Ministerin. Im Zuge der anstehenden Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung müsse daher dafür gesorgt werden, dass die Finanzierungsbasis der Gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend verbreitert wird, um die negativen Effekte der Streichung der Bundeszuweisungen aufzufangen.

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