Ministerin Bätzing-Lichtenthäler dankte ihren Kolleginnen und Kollegen für die intensiven und sehr konstruktiven Beratungen, in denen zu 40 Themen der Arbeits- und Sozialpolitik Beschlüsse gefasst wurden. Sie hob insbesondere die Beschlüsse zum Thema Pflege hervor.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ASMK haben der Bundesregierung Rückenwind für ihr Reformprogramm in der Pflege gegeben, aber auch eine eindeutige Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht. „Auch wenn zum 1.1.2015 erhebliche Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung in Kraft treten, ist klar, dass der größte Teil der Reformarbeiten noch vor allen Beteiligten liegt, insbesondere mit einer neuen und gerechteren Definition von Pflegebedürftigkeit“, betonte Bätzing-Lichtenthäler als Vorsitzende der Konferenz. Zudem wurde die Erwartung geäußert, den Kommunen künftig mehr Möglichkeiten zu geben, Pflegestrukturen vor Ort so zu steuern, dass sie den Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen entsprechen. Dafür sollen Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch in dieser Legislaturperiode in ein Gesetz münden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war das Thema Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Mit einem Besuch von «Kümmerern» bei Pflegebedürftigen zu Hause sollen nach einem Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Wünsche und Probleme der Betroffenen mehr Gehör bekommen. Geplant ist eine Erprobungsphase mit Hausbesuchen von Pflegeexperten. Dabei könne, über die heutige Pflegeberatung der Pflegekassen hinausgehend, gemeinsam der Unterstützungsbedarf und die dafür verfügbaren Angebote in den Blick genommen werden, um eine individuelle Pflege und Betreuung zu gewährleisten.
Zum Thema Fachkräftesicherung fassten die Länder einstimmig einen, federführend von Rheinland-Pfalz eingebrachten, Beschluss, nach dem künftig eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Länder bei den entsprechenden Strategien und Maßnahmen herbeigeführt werden soll. Ziel müsse ein konsistentes Gesamtkonzept sein, bei dem Doppelstrukturen vermieden werden, so die ASMK-Teilnehmer. Dabei gelte es auch zu gewährleisten, dass die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in enger Kooperation mit den Ländern entwickelt und umgesetzt werden.
Hessens Minister für Soziales und Integration Stefan Grüttner betonte: „Alleine in Hessen steht in den kommenden Jahre ein Bedarf von bis zu 600.000 Fachkräften an. Wir setzen alles daran, diesen zu decken. Wir setzen auf die Erfahrung älterer Mitarbeiter und der Erhalt deren Gesundheit genauso wie auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte bspw. in der Pflege. Deswegen haben wir im Hessischen Sozialministerium eine Stabsstelle Fachkräfte eingerichtet, die die Gesamtstrategie der Landesregierung zur Fachkräftesicherung umsetzt und koordiniert. Es bedarf jedoch einer gemeinsamen Anstrengung der bundesdeutschen Arbeits- und Sozialpolitik, um die Herausforderung zu stemmen.“
Die Zukunft der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter war ein weiteres Thema, das die ASMK beschäftigte. Die Konferenz forderte die Einrichtung eines regelmäßigen Gremiums „Arbeit der Zukunft“ und die Erarbeitung einer arbeits- und sozialpolitischen Strategie „Arbeitswelt 4.0“. Die Auswirkungen von Digitalisierung und Technologisierung der Wirtschaft auf die Arbeitswelt sowie die Zukunft der Arbeit sollen weitergehend erforscht und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.
Die ASMK formulierte dringenden Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz, die Auswirkungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. In der betrieblichen Praxis würden die psychischen Belastungen in der vom Gesetzgeber festgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung noch zu wenig berücksichtigt. Die ASMK begrüßte die Aktivitäten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gemeinsam mit den Partnern der Gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen des GDA- Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“. Es sei gemeinsames Ziel, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu reduzieren und den Anteil der Betriebe mit einer angemessenen und rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz zu erhöhen.
Ein zentrales Thema war die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das gemeinsame Ziel sei eine Stärkung der Stellung von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz. Mit dem Beschluss möchte die ASMK ein Signal dahingehend setzen, dass das Bundesteilhabegesetz und damit auch die Bundesbeteiligung von insgesamt fünf Milliarden Euro bereits 2017 in Kraft treten kann. Die Ministerinnen und Minister begrüßten, dass der Bund seit Mitte dieses Jahres in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit allen maßgebenden Akteuren die fachlich-inhaltlichen Eckpunkte der Reform diskutiert und die Ergebnisse in den im kommenden Jahr vorzulegenden Gesetzesentwurf einfließen lässt.
Der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele betonte: „Wir haben noch einmal bekräftigt, dass das Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode im Bund abgeschlossen wird und substantielle Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden sollen.“
Im kommenden Jahr wird Thüringen den Vorsitz der ASMK innehaben. Die thüringische Sozialministerin Heike Taubert unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung weiter an einer Vereinbarung für langzeitarbeitslose Menschen zu arbeiten. „Für Menschen, die nur schwer Arbeit finden weil sie schon lange arbeitslos sind, brauchen wir Beschäftigungsmöglichkeiten mit sozialer Begleitung“, so Taubert.