„Pflegeberufe sind Berufe der Zukunft. Wir brauchen gutes Personal, das sich um die ganz jungen Patienten sowie um kranke und alte Menschen kümmern kann“, sagten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: „Wir stellen die Ausbildung der Pflegerinnen und Pfleger auf ein modernes Fundament und machen sie attraktiver. Anders als bisher wird es nicht mehr drei unterschiedliche Ausbildungen geben, sondern eine gemeinsame, die den vielfältigen pflegerischen Aufgaben der heutigen Zeit gerecht wird. Die neue Ausbildung startet zum Schuljahr 2020/2021.“
„Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung. Wir bemerken schon heute den Fachkräfteengpass in den Pflegeberufen. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt die Weichen stellen, um genügend hochqualifiziertes Personal für den Pflegebereich auszubilden“ machte Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler deutlich.
Mit der Einführung des neuen Gesetzes kommen auf die Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz umfangreiche Aufgaben und Herausforderungen zu. Die beteiligten Ministerien für Bildung und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unterstützen sie deshalb mit dem Projekt „Information, Schulung und Beratung der Pflegeschulen zur Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes“. Dabei erhalten die 78 Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz von Oktober 2019 bis Juli 2020 umfassende Beratungen und Schulungen zu den theoretischen und konzeptionellen Grundlagen der neuen Ausbildung. Durchgeführt wird das Schulungs- und Beratungsprojekt durch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip e.V.).
Damit die neue Ausbildung in den rheinland-pfälzischen Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben einheitlich umgesetzt werden kann, wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundes ein verbindlicher Lehrplan und ein Ausbildungsrahmenplan erarbeitet.
Im Vorfeld des neuen Gesetzes waren auf Landesebene zahlreiche wichtige Schritte unternommen worden: Die Landesverordnung zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege ist in Kraft getreten, die Ausbildungsbudgets zur Finanzierung der Pflegeschulen und der Träger der praktischen Ausbildung wurden vereinbart, die für den Aufbau eines Ausgleichsfonds zur Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung zuständige Stelle wurde bestimmt und hat bereits ihre Arbeit aufgenommen. Darüber hinaus sind wichtige Vorarbeiten für die Sicherstellung der vollkommen neu konzipierten praktischen Ausbildung in Angriff genommen und sieben neue Professorenstellen an der Universität Trier und der Hochschule Ludwigshafen zur Einrichtung des grundständigen Pflegestudiums geschaffen worden.
Mehr zur generalistischen Pflegeausbildung erfahren Sie unter www.pflegefachkraft.rlp.de
Hintergrund:
Das Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, geht von einem neuen Pflege- und Berufsverständnis aus, was sich insbesondere im von der Bundesfachkommission entwickelten Rahmencurriculum für die schulische und praktische Ausbildung verdeutlicht. Bei der Ausformulierung des Gesetzes hat der Gesetzgeber auf Bundesebene den Ländern in einigen Bereichen Regelungskompetenz übertragen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Lehrplänen auf Landesebene und die Entwicklung schulinterner Curricula, sowie die Ausgestaltung von Kooperationen und die Durchführung der praktischen Ausbildung in geeigneten Einrichtungen.
|
Pflege