Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden im Heilberufsgesetz geschaffen. Die Einrichtung einer Pflegekammer und die Berücksichtigung praktischer Erfahrungen in der Umsetzung des Heilberufsgesetzes haben in den letzten Jahren eine Neufassung des Heilberufsgesetzes notwendig gemacht. Die Beratungen im Landtag werden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche aufgenommen.
Schweitzer sagte: „Das neue Heilberufsgesetz soll im Herbst 2014 verabschiedet und zum kommenden Jahr in Kraft treten. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist damit die erste Pflegekammer Deutschlands. Sie wird ihre Gründungsarbeit mit dem Gründungsausschuss im Jahr 2015 beginnen und ihre Arbeit als Interessenvertretung der Pflege zum Jahr 2016 aufnehmen können. Das Ziel, die Pflegeberufe zukünftig auf die gleiche Ebene der Selbstverwaltung der Berufsausübung wie die anderen Heilberufe zu stellen, rückt damit in greifbare Nähe.“