„Die geplanten Kürzungen treffen vor allem Menschen, die es in den letzten Jahren schwer hatten, trotz guter Arbeitsmarktlage eine Beschäftigung zu finden. Durch das Teilhabechancengesetz und seine neu eingeführten Instrumente haben gerade sie den Einstieg in den Arbeitsmarkt geschafft. Die Instrumente zur Integration von besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen haben sich nicht nur bewährt, sondern im Zuge der Corona-Pandemie auch als krisensicher erwiesen“, betont der rheinland-pfälzische Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer. Er unterstütze daher öffentliche Aussagen des Bundesarbeitsministeriums um Minister Hubertus Heil, sich weiterhin für eine aktive Arbeitsmarktpolitik und für eine dauerhafte Mittelausstattung des sozialen Arbeitsmarktes stark zu machen.
Schweitzer appelliert an den Bund: „Wichtig ist jetzt, nicht vorschnell irgendwelche Mittelkürzungen vorzunehmen und an der falschen Stelle zu sparen. Bewährte Instrumente zu vernachlässigen, wäre fatal für die Menschen und für das Erwerbspotenzial, auf das wir bei einem weiter steigenden Fachkräftemangel doch so dringend angewiesen sind. Auch der Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt von Rheinland-Pfalz würde das schaden.“
Angesichts des starken Anstiegs der Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen zwei Jahren besteht ein ungebrochener Bedarf an Instrumenten, mit den langzeitarbeitslose Menschen unterstützt werden können, betont Schweitzer weiter. „Wir sollten uns nicht davon täuschen lassen, dass es zwar viele offene Stellen gibt, aber nicht alle Stellen können mit langzeitarbeitslosen Menschen besetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der offenen Stellen können wir es uns nicht leisten, auf nur eine Arbeitskraft zu verzichten. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass es diesen Menschen auf Grund der langen Arbeitslosigkeit oft schwerfällt, sich im Arbeitsalltag zurecht zu finden. Deshalb haben sich gerade die Instrumente des Teilhabechancengesetzes, die unter anderem auch ein begleitendes Coaching beinhalten, bewährt. Das begleitende Coaching gibt nicht nur dem Beschäftigten, sondern auch dem Arbeitgeber Hilfe und Unterstützung, dass diese Arbeitsverhältnisse Bestand haben und die Menschen möglichst dauerhaft aus dem Bezug des SGB II kommen.“
Auch komme die Ankündigung über die Kürzung der Mittel zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Erst zum 1. Juni 2022 fand der Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten ins SGB II statt. „Auch hierfür werden ausreichend Mittel benötigt werden, denn unser aller Ziel sollte es sein, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Geflüchteten, die bereit sind, den Schritt in die Arbeitsmarktintegration zu tun, auch jede Chance und Unterstützung erhalten, die sie brauchen“, betont Schweitzer abschließend.