Malu Dreyer stellt Musterdokumentation für den ambulanten Bereich vor

Menschen pflegen

Nr. 021-4/06

Mit einer Musterdokumentation für die ambulante Pflege will Sozialministerin Malu Dreyer Pflegekräfte in der Dokumentationsarbeit unterstützen und sie von überflüssiger Bürokratie entlasten. Die Ministerin stellte die Musterdokumentation gemeinsam mit Günther Salz, Geschäftsführer der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes der Anbieter sozialer Dienste (bpa), Martin Canzler vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz und Hans Wagner von der AOK Rheinland-Pfalz heute in Mainz vor. Sie ist von einer Arbeitsgruppe entwickelt worden, die die Ministerin im Rahmen ihrer Initiative ?Menschen pflegen? eingerichtet hatte, um Bürokratie in der Pflege abzubauen und dazu pragmatische Lösungen zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe hatte bereits vor eineinhalb Jahren eine Musterdokumentation für die stationäre Pflege erarbeitet, die bereits in vielen Einrichtungen mit Erfolg verwendet wird.

„Pflegeplanung und Dokumentation sind ein wichtiger Teil der Pflegearbeit und eine Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege. Viele Pflegekräfte beklagen jedoch, dass die Dokumentation sehr personal- und zeitaufwendig ist“, sagte Malu Dreyer. Mit der ambulanten Musterdokumentation sei eine pragmatische Lösung für eine vereinfachte Dokumentation entwickelt worden, die die aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und gesetzlichen Richtlinien berücksichtigt und gleichzeitig den Aufwand für die tägliche Dokumentationsarbeit reduziert. Ziel sei es, dass jeder pflegebedürftige Mensch eine individuelle Betreuung und Versorgung erhalte, die auf seine jeweilige Situation abgestimmt sei, und dass gleichzeitig nur das nötige Maß an Dokumentationsarbeit anfalle, damit weitere Spielräume für die eigentliche Pflege und Betreuung eröffnet würden, so die Ministerin.

Die ambulante Musterdokumentation lehne sich an die im Jahre 2004 entwickelte Dokumentation für den stationären Bereich an. Als Weiterentwicklung zu einer herkömmlichen Dokumentation biete die Musterdokumentation den Pflegekräften einen roten Faden in Form einer Checkliste. Hiermit könne jeder ambulante Pflegedienst sein bisheriges Dokumentationssystem überprüfen und anhand der Hinweise und Empfehlungen entscheiden, ob die derzeit genutzte Dokumentation diesen Anforderungen genüge oder ob Ergänzungen erfolgen müssen. Die Musterformulare können als ganzes Paket übernommen oder auch nur teilweise genutzt werden.

Kernstück der ambulanten Musterdokumentation ist die Pflegeanamnese, also eine ganzheitliche Erfassung der Pflegebedürftigkeit mit ihrer Vorgeschichte, die die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen werden aktiv in die Erhebung der Informationen mit einbezogen. Der neue individuelle Ablaufplan bietet den Pflegekräften eine gute Struktur für die Dokumentation ihres Einsatzes und ermöglicht ihnen, Veränderungen im Pflegeverlauf schnell zu erkennen.

Bisher wurden oftmals gleiche Inhalte in mehreren Formblättern erfasst (Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Stammblatt, Biografie), in dem neuen Formular der Pflegeanamnese kann die Pflegekraft bereits bei der Erhebung der Informationen entscheiden, ob konkrete Maßnahmen erforderlich sind, die direkt in dem individuellen Ablaufplan eingetragen werden können, oder ob eine Pflegeplanung beispielsweise für eine Dekubitusprophylaxe, erforderlich ist. Unnötige Mehrfachnotierungen werden damit vermieden. In der Pflegeanamnese wird außerdem im Überblick dargestellt, von wem die Leistungen im Rahmen der Pflege erbrachten werden, was zu einem schnelleren Erfassen der aktuellen Pflegesituation beiträgt und die Gesamtversorgung abbildet.

Bisher war es so, dass je nach Komplexität der Pflegesituation und des Dokumentationssystems viele Einzelmaßnahmen per Namenskürzel durch die Pflegepersonen in den Durchführungsnachweisen zu belegen waren und zusätzlich ein Leistungs- und Abrechnungsnachweis zu führen war, jetzt ist die Abzeichnung der durchgeführten Maßnahmen pro Einsatz in dem Leistungsnachweis ausreichend. Der Durchführungsnachweis kann somit ersatzlos entfallen.

Mit der neuen ambulanten Musterdokumentation werde die Schreibarbeit reduziert und damit eine Zeitersparnis erreicht. Die eigentliche Pflege werde gestärkt, weil die Pflegekräfte sich noch stärker auf den einzelnen Pflegebedürftigen konzentrieren könnten, so die Ministerin.

Die Musterdokumentation ist im Internet unter www.masfg.rlp.de auf der Startseite oder unter www.menschen-pflegen.de abrufbar und kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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