Malu Dreyer stellt Gesetzentwurf zum Mindestlohn vor

Ministerrat/Mindestlohn

Nr. 127-2/07

Rheinland-Pfalz wird eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns starten. Der Ministerrat hat den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Der Mindestlohn soll die unterste Grenze der in Deutschland gezahlten Arbeitsentgelte sein. Er soll Menschen, die vollzeit arbeiten, ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten. „Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen davon auch menschenwürdig leben können. Wir wollen gerechte Löhne für gute Arbeit,“ unterstrich Malu Dreyer. Eine unabhängige Kommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft soll die Höhe des Mindestlohns jedes Jahr neu festlegen. Der Gesetzentwurf soll am 21. September im Bundesratsplenum vorgestellt werden.

Der Mindestlohn soll als Stundenlohn festgesetzt werden. Arbeitgeber sollen gesetzlich verpflichtet werden, mindestens diesen Lohn zu zahlen. Branchenspezifische Lösungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bleiben weiterhin möglich. Sie dürfen den festgesetzten Mindestlohn jedoch nicht unterschreiten. Die Kommission, die den Mindestlohn festlegt, soll vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet werden und aus einem oder einer Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern bestehen. Das Bundesministerium bestellt je drei Mitglieder aus den Reihen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft. Dadurch werde die Akzeptanz des festgesetzten Mindestlohns erhöht, so Malu Dreyer. Die Kommission soll jeweils bis 31. August eines jeden Jahres den Mindestlohn für das kommende Jahr vorschlagen; das Bundesarbeitsministerium muss dem Vorschlag zustimmen und den Mindestlohn durch Rechtsverordnung festsetzen. Das gilt auch für den Fall, dass die Kommission keinen Vorschlag macht. Wenn das Bundesarbeitsministerium dem Vorschlag nicht zustimmt, muss es dies gegenüber der Bundesregierung begründen. In diesem Fall legt das Bundesarbeitsministerium nach Zustimmung im Kabinett einen Mindestlohn fest. Die jährliche Überprüfung gewährleiste den Gleichklang des Mindestlohns mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, so die Ministerin.

„Rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten zu Löhnen, die weniger als 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Etwa 560.000 Menschen sind auf ergänzende Grundsicherung angewiesen, und ihr Anteil steigt. Das ist weder menschenwürdig noch volkswirtschaftlich vernünftig“, begründet Malu Dreyer den rheinland-pfälzischen Vorstoß. Die Tarifbindung in Deutschland sei seit Jahren rückläufig, die Möglichkeiten der Tarifpartnerinnen und Tarifpartner, Mindeststandards festzulegen, erreichten immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zum Mindestlohn sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Ausdehnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes bleibe es zunächst in der Hand der Tarifpartner, ihre Abschlüsse als allgemein verbindlich erklären zu lassen und gemeinsam Lohndrückerei zu vermeiden. Immer weniger Unternehmen seien jedoch in tariffähigen Arbeitgeberverbänden, immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert. „Deshalb halten wir an dem Grundsatz fest, dass Deutschland einen generellen Mindestlohn braucht, wie es ihn in 20 anderen Ländern in Europa bereits gibt“, so Malu Dreyer. Er ermögliche nicht nur gerechte Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schütze sie vor Niedrigstlöhnen, sondern stärke auch die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben, die bereit seien, faire Löhne für gute Arbeit zu bezahlen.

Zum Entwurf des Gesetzestextes

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