Für die Landesregierung sei Integration ein wechselseitiger Prozess. Die aufnehmende Gesellschaft sei verpflichtet, gute Bedingungen anzubieten. Die Zuwanderer müssten sich um Sprache, Bildung, Ausbildung und Arbeit kümmern. Vollkommen unstreitig sei es, dass für alle Menschen, die in Deutschland leben, die gleichen Gesetze gelten. In erster Linie stehe hier das Grundgesetz mit seiner Betonung von Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religionsfreiheit und Trennung von Staat und Religion. „Wir erwarten, dass die Zuwanderer die Integrationsangebote annehmen“, sagte die Ministerin. Das gelte selbstverständlich auch für die Sprachkurse. Allerdings müsse der Bund auch dafür sorgen, dass alle, die einen Integrationskurs machen möchten, auch zeitnah einen Platz bekommen. Genau daran aber fehle es gegenwärtig.
Die Landesregierung sei der Überzeugung, dass die beste Sprachförderung als Voraussetzung für eine gute Integration durch einen möglichst langen Besuch des Kindergartens gewährleistet sei. Fast 97 Prozent aller Drei- bis Sechsjährigen in Rheinland-Pfalz besuchen den Kindergarten. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, die eine Kita besuchen, liegt bei 92 Prozent, „so hoch wie in kaum einem anderen Land und deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 83,6 Prozent“, so die Ministerin. Die Sprachförderung gehöre zu den Kernaufgaben aller Kindertagesstätten und werde immer weiter intensiviert.
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Plenum/Migration