Malu Dreyer lehnt weitere Einschränkungen beim Kündigungsschutz ab

Kündigungsschutz

Nr. 037-2/06

Forderungen aus Arbeitgeberverbänden und Teilen der Union nach weiteren Einschränkungen des Kündigungsschutzes hat Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz entschieden abgelehnt. „Die im Koalitionsvertrag festgelegten Punkte sind bereits sehr weitgehend. Es gibt keinen Grund, das Kündigungsschutzrecht darüber hinaus zu Lasten der Beschäftigten weiter zu verändern“, sagte Malu Dreyer. Der Kündigungsschutz sei ein Schutz vor willkürlichen Entlassungen. Debatten über deren Lockerung führten nur zu weiteren Verunsicherungen in der Bevölkerung und stärkten nicht die Binnenkonjunktur. Dies zeigten nicht zuletzt auch die Proteste in Frankreich, so die Ministerin. Es sei zudem wenig wahrscheinlich, dass weitere Einschränkungen im Kündigungsschutzgesetz zu zusätzlichen Neueinstellungen führen. Schon die Flexibilisierungen in den vergangenen Jahren hätten keine Entlastung des Arbeitsmarkts bewirkt.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben sich Union und SPD darauf geeinigt, dass Arbeitgeber mit neu eingestellten Beschäftigten bis zu 24 Monaten Probezeit vereinbaren können. Im Gegenzug soll grundsätzlich die Möglichkeit zur grundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen in den ersten 24 Monaten abgeschafft werden. Darüber hinaus dürfe es auch für neu einzustellende ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 52 Jahren zukünftig keine diskriminierenden grundlosen Befristungsregelungen mehr geben, forderte die Ministerin. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz müsse hier umgesetzt werden, so Malu Dreyer.

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