Nr. 135-4/07
„Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt, das ist zentrales Ziel rheinland-pfälzischer Politik für Menschen mit Behinderungen“, wie Sozialministerin Malu Dreyer anlässlich einer Fachtagung der AWO Arbeit zum Thema „Integrationsprojekte - Wege für Menschen, Politik und Wirtschaft“ heute in Neuwied unterstrich. Integrationsbetriebe seien ein sehr gutes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, so die Ministerin. Daher will die Landesregierung die Zahl der Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben bis zum Jahre 2010 auf bis zu 2.000 Plätze erhöhen. „Gegenüber heute bedeutet das eine Vervierfachung der Integrationsarbeitsplätze“, sagte Malu Dreyer.
Integrationsbetriebe sind Betriebe, die 25 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit behinderten Menschen besetzen. Sie können Zuschüsse in Anspruch nehmen, die auch allen anderen Arbeitgebern zur Verfügung stehen, wenn sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Darüber hinaus fördere das Land Integrationsbetriebe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und mit originären Mitteln. „Integrationsbetriebe bieten Menschen mit Behinderungen die Chance auf einen Arbeitsplatz zu den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Arbeitgeber erhalten im Gegenzug hoch motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die Ministerin. Das Land arbeite daher gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern am weiteren Ausbau von Arbeitsplätzen in Integrationsbetrieben. Im Sommer dieses Jahres habe eine Servicestelle für Integrationsfirmen ihre Arbeit aufgenommen, um Träger auf dem Weg zum Integrationsbetrieb zu unterstützen.
Bei bestehenden und neuen Integrationsprojekten werde künftig noch stärker darauf zu achten sein, dass Beschäftigte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in diese Betriebe wechseln, so die Ministerin. Ein wichtiges Instrument dazu sei das Budget für Arbeit, das nach der erfolgreichen modellhaften Erprobung in fünf Regionen im Land nun flächendeckend eingeführt werde. „Das Budget für Arbeit ist Ausdruck einer an den Fähigkeiten behinderter Menschen anknüpfenden Politik“, erläuterte die Ministerin. „Anstatt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäftigung in einer Werkstatt zu finanzieren, ermöglichen wir, dass Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu tariflichen Bedingungen eingestellt werden.“ Arbeitgeber erhielten einen an die Person gebundenen Nachteilsausgleich. Das Budget für Arbeit biete den Menschen mit Behinderungen durch eine Tätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt eine höhere Entlohnung und gebe ihnen mehr Selbstbestimmung, so die Ministerin. Das Budget für Arbeit ist nach ihren Angaben bundesweit einmalig.