Malu Dreyer: Land schafft gesetzliche Grundlagen für den Schutz von Kindern

Plenum/Kinderschutzgesetz

Nr. 166-5/07

„Mit dem Entwurf für ein Kinderschutzgesetz hat die Landesregierung ein umfassendes Konzept für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in unserem Land entwickelt“. Das unterstrich Familienministerin Malu Dreyer heute anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im rheinland-pfälzischen Landtag.

„Wenn wir die Kindergesundheit fördern, das gute Aufwachsen von Kindern unterstützen und das Kindeswohl schützen wollen, müssen wir die vielfältigen bestehenden Angebote vernetzen. Das ist zentrales Ziel des Gesetzentwurfs“, so die Ministerin.

Unter der Federführung der Kommunen sollen lokale Netzwerke aller beteiligten Stellen aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe entstehen. Eine Servicestelle beim Landesjugendamt soll die Kommunen beim Aufbau dieser Netzwerke unterstützen. Andere Länder haben ein verbindliches Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen geregelt, ein umfassendes Konzept zum Schutz des Kindeswohls gibt es bisher aber in keinem anderen Land.

Ein weiteres zentrales Element des Gesetzentwurfs ist das verbindliche Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, damit möglichst alle Kinder daran teilnehmen. Dazu wird im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Zentrale Stelle eingerichtet, die alle Eltern rechtzeitig über die anstehende Untersuchung informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und kümmert sich darum, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt.

Wenn diese Untersuchung trotz einer fachlichen Beratung durch das Gesundheitsamt nicht in Anspruch genommen wird, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob dieser nachlässige Umgang mit der Gesundheitsvorsorge ein Hinweis auf eine Vernachlässigung, einen Missbrauch oder eine Misshandlung sein kann.

Das Land stellt für diese Aufgabe im Interesse von Familien und Kindern bis zu 2,8 Millionen Euro im Jahr bereit. Die Landesregierung wird dem Landtag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Umsetzung und die Erfahrungen berichten.

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