„Es ist nicht hinzunehmen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für die gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft häufig deutlich geringere Löhne erhalten, von denen sie vielfach nicht einmal leben können und auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind“, so Dreyer weiter. Sie habe sich im Rahmen des Vermittlungsausschusses zu Hartz IV für ‚equal pay’ von Leiharbeit und Stammbelegschaft eingesetzt, um Armut nachhaltig zu bekämpfen. Doch aus der Bundesregierung habe sich vor allem die FDP bis zuletzt allen vernünftigen Lösungen beim Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit verweigert. „Wir sind nicht bereit, schlechte Kompromisse auf Kosten der Leiharbeiter einzugehen“, betonte Malu Dreyer. „Zum Schluss konnten wir im Vermittlungsausschuss zu Hartz IV immerhin für 1,2 Millionen Beschäftigte Mindestlöhne durchsetzen und zwar in der Zeitarbeit, im Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche.“ Das sei ein wichtiger Schritt. „Aber unsere Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit bleibt“, unterstrich Dreyer.
„Der wirksamste Schutz vor Armut ist Arbeit zu anständigen Löhnen. Deshalb haben wir auch noch im Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestartet. Wir kämpfen gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zusammen mit ihren Gewerkschaften weiter für faire Bezahlung, wozu gleicher Lohn für gleiche Arbeit und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn unverzichtbar sind“, sagte Malu Dreyer abschließend.