Nr. 133-2/07
„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts, den Bereich der Briefdienstleistungen in das Entsendegesetz aufzunehmen, ist ein weiterer wichtiger Schritt, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland angemessene, ihrer Leistung entsprechende Löhne zu garantieren“, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz erklärte. Damit sei sichergestellt, dass es durch das Auslaufen des Briefmonopols in Deutschland Anfang kommenden Jahres nicht zu einem inakzeptablen Druck auf die deutsche Arbeitsentgeltstruktur komme. Die Geltung der Mindestlöhne ab dem 1. Januar 2008 sei umso wichtiger, als Deutschland als einziges EU-Mitgliedsland den Briefdienstmarkt liberalisiert mit der Folge, dass ausländische Postdienstleistungsunternehmen, insbesondere aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau vermehrt auf den deutschen Markt drängen. „Diesem Druck auf das nationale Lohngefüge können die einheimischen Unternehmen ohne einen festgelegten Mindestlohn nicht standhalten“, so Dreyer. Sie bedauerte ausdrücklich, dass Zeitungszusteller und Kurierdienste auf Druck der Union von der vorgesehenen Änderung ausgenommen wurden. Auch die in diesen Bereichen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten Anspruch auf angemessene Arbeitsentgelte, betonte die Ministerin.
Es zeige sich immer deutlicher, dass neben branchenbezogenen Mindestlöhnen auch ein genereller gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland unabdingbar sei. Malu Dreyer wies in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch das Land Rheinland-Pfalz hin. Nur dadurch würden flächendeckend gerechte Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht und nur dadurch würde auf breiter Basis die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben gestärkt werden, die bereit seien, faire Löhne für gute Arbeit zu bezahlen, so Dreyer.