Ein wichtiges Augenmerk liege auf der Energiewende und dem Einsatz erneuerbarer Energien. „Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung werden erleichtert“, so Minister Kühl.
Ein Schwerpunkt der Gesetzesnovelle bilde die Barrierefreiheit. „Wir werden im Land das Kontingent barrierefreier Wohnungen erhöhen. Die generelle Aufzugspflicht für Gebäude und der Katalog der allgemein zugänglichen Anlagen, die barrierefrei sein müssen, werden erheblich erweitert. Einbezogen sind nunmehr beispielsweise auch Bürogebäude. Gleichzeitig sollen Belastungen insbesondere im Bestand zumutbar gestaltet werden.“
Matthias Rösch, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, sagte: „Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Novellierung der Landesbauordnung ein wichtiger Meilenstein. Die Interessenvertretung für die Belange behinderter Menschen wurde früh in den Aufstellungsprozess einbezogen. Auch das hat dazu beigetragen, dass mit der neuen Landesbauordnung die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen weiter verbessert werden kann.“
Der Gesetzentwurf zur Novellierung der Landesbauordnung geht nun in das Anhörungsverfahren mit Verbänden und Interessengruppen.